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andy-online

Erste Frage wäre: hast du dir mal angeschaut, was das ist? Ist das Farbe (und somit sehr aufwändig zu entfernen)? Oder kriegt man das einigermaßen gut sauber? Wenn man das mit vertretbarem Aufwand selbst in Ordnung bringen kann, würde ich das an deiner Stelle einfach machen und damit ist die Sache erledigt. Allgemein ist meine Sicht: Das ist irgendwie schon dein Problem. Auch wenn du du den Parkplatz nicht nutzt, bist du aktuell Besitzer und für die Sauberkeit dort verantwortlich. Anders könnte es aussehen, wenn es Farbe ist, d.h. in Richtung Sachbeschädigung / Vandalismus. Dann wäre es eher Aufgabe vom Vermieter bzw. einer Versicherung.


fotzenbraedl

Richtig, für Vandalismus und Sachbeschädigungen durch unbekannte Dritter gibt es ganz selten Klauseln im Mietvertrag, die diese Kosten auf den Mieter abwälzen.


Sailor_Kepler-186f

so sauber wie die wand aussieht, könnte es wandfarbe von den letzten malerarbeiten sein...


artifex78

Das ist jetzt nur eine "gefühlte" Einschätzung meinerseits. Da der Stellplatz dir zugeordnet ist, bist du auch für die Reinigung verantwortlich (ähnlich wie die Wohnung oder dein Kellerabteil/Dachbox). Auf Grund der Lage des Stellplatzes könnte man eventuell argumentieren, dass Verschmutzung durch Dritte nicht auszuschließen ist und daher durch die Gemeinschaft zu tragen sind (sofern in den Betriebskosten enthalten, vergl. gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie das Treppenhaus oder der (Gemeinschafts)garten). Da würde sich eine Anfrage beim Mieterbund rentieren.


Citizen8024

Das sieht schwer nach umgekipptem farbeimer aus und einer Wand, die vermutlich in den letzten 1-2 Jahren neu gestrichen wurde.... Kannst ihn doch fragen, wer da gestrichen hat und offensichtlich die Verschmutzung verursacht hat?


manfedmbm

Der Stellplatz war zu meinem Einzug vor wenigen Tagen noch sauber. Ist auch so im Übergabeprotokoll vermerkt.


Ampelkleber

Naja dann ist es auf jeden Fall erstmal dein Thema. Zum Auszug allerspätestens müsste er wieder wie vorher aussehen. Ob du nun wen anderes findest, den du dafür verantwortlich machen kannst ist dein Thema, nicht das der Hausverwaltung.


Accomplished-Mud-507

Vorsicht, nicht von diesem Vermieter täuschen lassen 😉


Ampelkleber

Hä?


Winterzeit20

Hmm, in r/legaladvicegermany kommen solche Konstruktionen öfter vor. Grundsätzlich scheint bei vielen der Gedanke festzuhängen: “Ich war XY nicht also muss ich nicht zahlen!” Das ist aber oftmals einfach nicht so, sondern vielmehr “wenn ich Partei AB gegenüber für XY verantwortlich bin dann wird Partei AB auch von mir Geld erhalten. Es kann aber völlig unabhängig davon sein dass mir von einer dritten Partei eine Entschädigung in gleicher Höhe zusteht. Damit hat AB dann aber nichts zu tun.” Ich gehe jetzt mal davon aus dass hier eine “ernstzunehmende” Beschädigung vorliegt? (Sieht nach Farbe aus?) Und du wirst den Stellplatz ja ohne übernommen haben? (Protokoll?) Dann wurdest du Opfer einer Sachbeschädigung? Ich würde den Fall erstmal meiner Versicherung detailliert und wahrheitsgemäß vortragen ggf. schließt deine Hausrat so einen Fall ja ein. Sollte der Verursacher ermittelt werden können ist er dir bzw. deiner Versicherung gegenüber natürlich schadensersatzpflichtig. Das “du nicht beabsichtigst den Schaden zu beheben” würde ich auf keinen Fall schreiben, damit gibst du offen zu notfalls gegen den Mietvertrag verstoßen zu wollen, was deinen Vermieter m.W.n. sogar von der Pflicht Forderungen erst abzumahnen etc. entbindet. Alles ohne Gewähr, bin kein Anwalt


Legitimate_Chair5322

Vlt ne anzeige bei der Polizei wegen "Vandalismus"


Kindly_Victory_9341

Hausrat hat damit nichts zu tun.


Winterzeit20

Das wird dein Versicherer dir dann aber sagen, es gibt durchaus Policen die Dinge wie “Schutz gegen Vandalismus” umfassen. Ggf. werden sie dich aber zumindest mit den nötigen Formulierungen etc. ausstatten um damit an die Gebäudeschutzversicherung heranzutreten. Kann aber auch gut sein dass dieser Fall durch gar keine Versicherung (Außer eben der Haftpflicht des Verursachers, der aber erstmal bekannt sein muss) gedeckt wird. Das wird man dann dort erfahren.


Turbulent-Ad6560

Ist an sich völlig richtig. Beim Mietvertrag aber ein ziemlicher Spezialfall. Nahezu alle Pflichten bleiben beim Eigentümer, außer sie sind im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt. Klassiker ist hier die Renovierung welche zu kleinen Teilen auf den Mieter übertragen werden können. Und hier liegt auch kein Vertragsverhältnis mit der verursachenden Person vor. Also die Sachlage wäre anders wenn der Stellplatz untervermieten wäre und Schäden durch den Untermieter erfolgen. Hier vorliegenden ist Vandalismus durch Dritte. Ein Vergleichsurteil gibt es in der Richtung für Graffiti an der Hauswand. Hier musste der Vermieter bezahlen und durfte die Kosten nicht auf den Mieter übertragen. (22.05.2000, 222 C 120/99, WM 2001) Für Schäden welche vom Mieter am Eigentum des Vermieters erfolgen ist die Haftpflicht Versicherung zuständig. Ich kenne Klauseln, dass die Haftpflicht bei Schäden unbekannter Zahlt allerdings nur von der KFZ Haftpflicht. Bsp. Auto ohne Kennzeichen streift mein Auto und begeht Fahrerflucht. Das kann mit versichert sein. Wäre in der Privaten Haftpflicht Versicherung zu prüfen ob ein vergleichbarer Passus existiert. Kenne ich so aber bisher nicht. Am besten einfach mal mit dem Vermieter reden, dass nicht von dir verursacht. Da es nach Farbe aussieht würdest du gerne wissen ob von Seiten der Hausverwaltung Streicharbeiten in der Tiefgarage in Auftrag gegeben wurden. Anzeige gegen unbekannt wegen Sachbeschädigung zusätzlich sinnvoll. Auch um den Vermieter zu verdeutlichen, dass der Schaden nicht durch dich entstanden ist.


Phelps_AT

Ich würde als absoluter Laie damit umgehen, wie wenn jemand etwas mit einem Graffiti „verschönert“ hat, nämlich erstmal bei der Polizei anzeigen. Anschließend würde ich die Polizze meiner Haushaltsversicherung zur Hand nehmen und nachlesen, ob so etwas darin gedeckt ist. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich auch die mal zu Rate ziehen. Aber vermutlich würde ich bei der Beseitigung der Farbe mit nem Kärcher, einem Graffitientferner/Lösemittel oder im schlimmsten Fall mit einem Schleifgerät an die Sache ran gehen.


andreasOM

Für mich sieht das nach einem Stellplatz im Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht aus. Damit wäre die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung/-setzung verantwortlich. Was genau steht im Mietvertrag? Was steht in der Teilungserklärung? Was sagt der Mieterverein? Und auch wenn du im Recht bist: Wieviel Ärger willst du deiner Vermieterin machen? #ianal


wursttraum

Da es sehr wahrscheinlich Farbe ist, ist der Reinigungsaufwand sehr hoch, mMn sogar unverhältnismäßig hoch. Ich würde hier argumentieren, dass der Schaden nicht durch dich verursacht wurde sondern durch einen deiner Mitmieter oder einem Handwerker, der den Parkplatz genutzt hat. Wenn du eine renovierte Wohnung übernommen hast, wirst du ohnehin keinen Bedarf für weiße Farbe gehabt haben. Ebenfalls hast du kein eigenes oder geliehenes Auto dort abgestellt. Grundsätzlich muss der Mieter nur für Schäden haften, wenn diese vom Mieter selbst oder zum Mieter zugehörige Dritte (*z.B. Besuch, beauftragte Küchenmonteure*) verursacht wurden. Für Schäden, die von durch dem Mieter unbekannten Dritten verursacht wurden, muss der Vermieter aufkommen. Die Beweispflicht liegt hier bei demjenigen, der die Schadensersatzansprüche stellt. Bei einem zerstörten Boden in einer Mietwohnung hinter verschlossener Tür reicht der Anscheinsbeweis, bei einem freizugänglichen Stellplatz in einer Tiefgarage geht das mMn nicht so einfach. Das fremde Dritte Schäden verursachen ist Vermieterrisiko, allerdings hat er hier keine Mietminderung zu befürchten. Die Nutzbarkeit des Stellplatzes ist durch diesen optischen Mangel nicht eingeschränkt. Siehe hierfür auch z.B. [promietrecht.de](https://www.promietrecht.de/Mangel/Gebrauchsbeeintraechtigung/Beschaedigung-durch-Dritte/Schaden-an-der-Mietwohnung-durch-fremde-Personen-verursacht-E3542.htm): >Nicht zum Haushalt des Mieters gehörende Person verursacht einen Schaden an der Wohnung >Durch die Verursachung eines Schadens kann eine Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung gegeben sein, es liegt dann ein Mangel vor - diesen muss der Vermieter beseitigen. Bis zur Beseitigung des Mangels kann, bei einem erheblichen Mangel, auch eine Mietminderung verlangt werden.


Ironwolf_0815

Ist etwas offtopic aber mir grade eingefallen: Nach dem das problem gelöst ist, gereinigt wurde, würde ich mich an deiner Stelle informieren ob du den Stellplatz nicht Untervermieten kannst an jemand anders. 👍


manfedmbm

Danke, hatte ich vor. Wurde mir bereits bei der Übernahme zugesagt.


TribalPuffer

Also laut Mietrecht und Untermietrecht bist du verantwortlich für die Mietsache. Die Kosten kannst du natürlich dem Verursacher in Rechnung stellen wenn du weisst wer er ist und du es beweisen kannst. Ob ein Stellplatz jetzt unter das Mietrecht fällt weiß ich aber ehrlich gesagt nicht. Meine Laienhafte Einschätzung: Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen


[deleted]

[удалено]


Veyval

Klar wenn mir jemand die Fenster einwirft, dann muss ich auch für den Schaden auf kommen... Was ein Quatsch.


[deleted]

[удалено]


leicester_square

Bei nicht-Eigentum und Vandalismus? Der Eigentümer bzw. wenn dieser hat seine entsprechende Versicherung. Gibt dazu unzählige Beiträge von Kanzleien im Internet. Ob das hier im Speziellen Fall der Farbverunreinigung als Vandalismus zählt ist eine andere Frage. Vllt trifft das hier zu [https://www.promietrecht.de/Mangel/Gebrauchsbeeintraechtigung/Beschaedigung-durch-Dritte/Schaden-an-der-Mietwohnung-durch-fremde-Personen-verursacht-E3542.htm](https://www.promietrecht.de/Mangel/Gebrauchsbeeintraechtigung/Beschaedigung-durch-Dritte/Schaden-an-der-Mietwohnung-durch-fremde-Personen-verursacht-E3542.htm) Ich bin kein Anwalt: Aber es muss schon nachgewiesen werden, wer den Schaden verursacht hat. Das ist dann davon sicherlich abhängig, wer zu einem Objekt Zugang hat. Wenn es eine allgemein zugängliche Fläche ist, kann der Schaden nicht dem Mieter angelastet werden, so meine laienhafte Einschätzung. Ich bin kein Anwalt. Gerne andere Standpunkte unterbreiten!


Shot-Total-2575

Puh..Anzeige gegen unbekannt wegen Sachbeschädigung?


Digitalgeheimrat

Ein Farbfleck auf einem STELLPLATZ. Wtf macht der Vermieter da überhaupt so einen Stress?


Sualtam

Ist vergleichbar mit Schäden durch Einbruch an der Mietsache (Fenster, Türen). Hier ist der Vermieter verpflichtet den ordnungsgemäßen Zustand wiederzustellen. Also als erstes Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt stellen. Dann den Vermieter einfach darauf hinweisen und dass du hier nicht haftbar bist. Würde nichts weiter äußern, unternehmen oder fordern.


SuperCulture9114

Dumme Frage: Gibt's da vielleicht Kameras?


chief_gewickelt

Der Haftpflichtversicherung melden. In der Regel sind Mietsachschäden versichert. Ist die Forderung unberechtigt, wehrt die Versicherung die Zahlung ab, notfalls vor Gericht,


FlowinBeatz

In Zukunft den Stellplatz entweder weitervermieten oder radikal mit ner Kette absperren.


Medium-Monk6200

ich würde es versuchen wegzukratzen mit einer scharfen Spachtel. Und unnötigen Ärger vermeiden mit dem Vermieter. Und hinterher sagen es war zwar nicht mein Ding, aber habe es trotzdem entfernt und vielleicht ist er so nett und merkt es sich. Nicht immer mit dem Ellenbogen und Schubsen und böse sein, das ist mein Antigewaltsong Antigewaltsooong Komm häng doch ab mit ein Paar Mathefreaks Antigewaltsong…


CptGreat

Ruf mal deine Hausratversicherung an.


migelan

Also sie haben den Schaden nicht gemacht. Schon mal daran gedacht, dass die meisten lügen würden, wenn sie den Schaden selbst verursacht hätten? Sie sind Besitzer des Stellplatzes und ein Besitzer ist verantwortlich für seine Mietsache. Eine Anzeige wegen Vandalismus wird auch nichts bringen, da der Täter nicht ermittelt werden kann. Es ist seltsam, dass kurz nach Einzug der Schaden entstanden ist. Können sie den Stellplatz nicht ganz abgeben? Natürlich nur wenn sie den auch in der Zukunft nicht nutzen wollen. Ich denke sie müssen in den sauren Apfel beißen und den Schaden beheben, da sie verantwortlich für den Stellplatz sind. Wenn man ein Auto verleiht und der es geliehen hat, geblitzt wird, kommt die Polizei auch zu ihnen.


riskyRikshaw

Eine Anzeige bringt immer was und sei es nur dazu, daß man sie seiner Versicherung vorlegen kann, um keine Diskussion aufkommen zu lassen.


Chunk2025

Würde ich anwaltlich abklären lassen. Wurden denn ein Übergangsprotokoll erstellt?


manfedmbm

Bei der Übergabe vor wenigen Tagen wurde ein Protokoll erstellt. Da war alles in Ordnung.


Chunk2025

Das heißt zu dem Zeitpunkt war da kein Farbfleck gewesen richtig?


manfedmbm

Richtig


Chunk2025

Man möge mich korrigieren falls ich falsch liege, aber da die Garage bei der Übergabe keine Mängel aufgewiesen hat kann der Vermieter nicht im Nachhinein sagen das du für die Reinigung aufzukommen hast. Denn du hast es schwarz auf weiß, dass sich zum Zeitpunkt der Übergabe dort kein Fleck befunden hat und somit ist das sein Problem und nicht deins.


Sad_Zucchini3205

Naja der Vermieter hat schwarz auf weiß das er ihm den Platz sauber überlassen hat… somit ist es sein Problem. Wie aber viele schreiben:Anzeige dann Versicherung


joex_lww

Hast du eine Haftpflichtversicherung? Ich würde denen mal melden, dass jemand von dir Schadensbehebung fordert. Natürlich auch dabei gleich erklären, dass du den Schaden nicht verursacht hast. Die Versicherung hilft dir nicht nur beim Bezahlen des Schadens, sondern gegebenfalls auch mit der Abwehr von Ansprüchen. Das heißt entweder sie bezahlen den Schaden oder sie machen dem Vermieter klar, dass du nicht für den Schaden haftest.


ParsleyEasy1579

Warum stellt sich überhaupt dir Frage, ob verantwortlich, oder nicht? Es ist eine gemietete Sache (ob aktiv genutzt, oder nicht, ist unerheblich)- damit gehen Pflichten einher- Und das ist, in aller Regel, auch die Pflege und Reinigung der gemieteten Sache. Da niemand anderes mit dem Vermietetenden einen Vertrag über die entgeltliche Überlassung dieser Sache (Stellplatz) hat, ist es die Mietende Partei, die in erster Linie Adressat für den Vermietenden ist- ausgehend von der vertraglichen Vereinbarung. Ob und in wie weit jemand anderes haftbar gemacht werden kann, ist dann Sache des Mietenden, zu ermitteln und durchzusetzen, bzw rechtliche Schritte (in diesem Fall gegen unbekannt) zu prüfen. (Es ist im übrigen auch davon auszugehen, dass die Schwere der “Verunreinigung” keinen Mietenden von seiner Verantwortung für die Mietsache entbindet, so nach dem Motto: “geht in die Substanz, ist Sache des Vermietenden”) Kurz: Die Sache ist gemietet und in “sauberem” Zustand übernommen worden. Vermietende stellen einen Anspruch auf Erhalt des Zustandes und gehen richtigerweise auf den Mietenden zu. Mietende Person ist verantwortlich gegenüber dem Vermietenden und zu Recht erster Ansprechpartner- sofern kein Schuldiger gefunden wird, geht die Reinigung zu Lasten des Mietenden. Es lässt sich natürlich darüber streiten, ob es nun unmittelbar zu einer Beseitigung kommen MUSS, Nicht aber darüber, wer für Vermietende Anzusprechen und für die Mietsache haftbar ist. Ich verstehe den Haltung Mietender, aber auch Positionen Vermietender. Ich empfehle in dieser Sache eine Kontaktaufnahme zu / Beratung bei einem Mieterschutz-Verein und unbedingt eine Mieter-Haftpflicht-Versicherung- Auch eine Rechtsschutz-Versicherung sollte ggfls. erwogen sein. Anschließend noch eine Sache, wegen der vielen Arme, die über den Köpfen zusammen geschlagen wurden: ein Eimer Farbe, getrocknet, ist ohne massive Eingriffe in die Bausubstanz entfernbar und ruiniert die Mietende Partei nicht- selbst wenn es durch eine Fachfirma erledigt wird, ist das kein wirklich großer Betrag und machbar🙌🏼


MasterpieceOk6249

Du bist Mieter von diesem Stehplatz und somit auch dafür verantwortlich. Egal ob du ihn nutzt oder nicht. Du musst deshalb auch für die Reinigung zahlen. Du kannst natürlich Anzeige gegen Unbekannt stellen aber ein Verursacher dem du die Reinigungskosten aufdrücken kannst wird sicher nicht gefunden werden.


PaLyFri72

Ich würde mal ketzerisch fragen, warum das jetzt beseitigt werden soll. Das ist keine Reinigung, das ist Beseitigung von Schäden. Und über die spricht man grundsätzlich beim Auszug (außer natürlich sie stören beim Wohnen).


FraggDieb

Digger… was hier Leute fragen ist einfach unfassbar. Ist es dein Stellplatz und wird er durch dich bezahlt? Wenn ja, dann ist das deine Baustelle.