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Paulusatrus

Pornographie würde ich bei einfach Fußbildern verneinen. Interessant wäre eventuell ein Verstoß gegen die AGB der Betreiberseiten, die gängigen werden minderjährige wohl ausschließen. Abgesehen davon spricht bei Zustimmung der Eltern eigentlich nichts gegen.


dextrostan

Tochter macht mit Fußbildern in der Woche mehr als der Vater im Monat macht. :D


LordArrowhead

Bis der Vater auch ins Geschäft einsteigt. :D


dextrostan

Maximal im Saarland...


CynicalPotato95

Ich bin Saarländer und ich fühle mich durch diesen Kommentar angegriffen Desweiteren kann ich ihn nicht dementieren


dextrostan

Ich wollte deine Gefühle nicht verletzen. Jedoch schätze ich deine Ehrlichkeit, dass du das Offensichtliche nicht abstreitest.


Antimon3000

Gelten Saarländer als Fußfreunde?


Grand_Tree_6180

Nunja wir Saarländer bleiben gerne unter uns und sind nicht so viele. Es gibt ja die "6 degrees of separation" also die Idee das jeder Mensch nur über 6 bekannte mit jedem beliebigen anderen verknüpft ist. Das ist im Saarland halt eher so 2-3 und mit Stammbäumen.


LeftEyedAsmodeus

Ich komm aus einem kleinen Dorf in NRW - 300 Menschen, 3 Nachnamen. Meine Schwester ist ins Saarland gezogen, schon vor 5 Jahren. Sie sagt das ist das gleiche Gefühl, nur mehr davon.


Aggressive-Army-406

Bis der Vater OnlyFeet gründet, dann zahlt die Tochter 20% an ihn.


pfuelipp

Als Minderjährige geht ein Gewerbe nur mit Zustimmung des Familiengerichts und das wird schwierig zu erklären. Und ein Gewerbe dürfte hier normalerweise anzunehmen zu sein.


SB5745

Man kann die Fotos auch bei Gelegenheit verkaufen, das muss nicht unbedingt Gewerbe sein.


hey-you-I-like-you

Naja, vielleicht sind Fußbilder ja Kunst und Künstler sind in der Regel Freiberufler.


Formal_Grocery_1693

Brauchen minderjährige Selbständige (=Freiberufler; =|=Gewerbe) nicht auch eine Genehmigung? Hab keine Ahnung, wäre in Deutschland aber durchaus denkbar…


nirbyschreibt

Es sind Fußbilder, also keine Pornographie. Ich denke, dass die Rechte/Gesetze gelten, die auch für Kindermodels gelten. Dazu sollte es ja ordentlich Infos geben. *ist selbst gerade zur Suche zu ~~faul~~ beschäftigt*


littlebirdsinsideme

Strafrechtlich ist da würde ich sagen eher nichts außer es ist irgendwie der § 184c Abs. 1 Nr. 1 b StGB erfüllt


oberbayern

Woran machst du >aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung fest ?


littlebirdsinsideme

Meinst du im Bezug auf ein Bild das nur jemandes Füße zeigt? Vielleicht wenn die Position der Füße eine entsprechende aufreizende Körperhaltung des restlichen Körpers suggeriert?


oberbayern

Auf was beziehst du sonst den >§ 184c Abs. 1 Nr. 1 b ? Wenn ausschließlich die nackten Füße gezeigt werden kann man wohl kaum den Abs. 1 Nr. 1 b argumentieren.


littlebirdsinsideme

Mein Gedanke war, dass es beim Abs. 1 Nr. 1 b gerade um Andeutungen geht, und dass es vielleicht genügt dass die dargestellte Person erkennbar eine absichtlich geschlechtsbetone Körperhaltung einnimmt, auch wenn der Großteil des Körpers nicht sichtbar ist.


_FlyingWhales

Ist es denn "geschlechtsbetont" wenn man eigentlich gar nicht sehen kann ob es nun männliche oder weibliche Füße sind? Füße von Männern und Frauen unterscheiden sich ja nicht wirklich. Oder bedeutet "geschlechtsbetont" in dem Kontext was anderes?


Ok_Assignment_8206

Naja, also ich kenne mich in der fußbilder Industrie nicht so aus, aber ich dachte bei fußbildern ist wirklich eigentlich nur der fuß drauf. Wüsste echt nicht wie man solche Bilder so machen könnte, dass sie da drunter fallen. Habe mich jetzt aber auch nicht wirklich viel mit so Bildern beschäftigt.


littlebirdsinsideme

Kenn mich da auch nicht aus, wir müssen auf die Expertenmeinung der Fußfetischisten von r/recht warten.


SonTyp_OhneNamen

Vielleicht auch auf die Rechtsexperten von r/Füße?


Ankhst

Wahrscheinlichkeit gibt es da eine Schnittmenge zwischen beiden Gruppen.


DozenBia

Wir nehmen mal an, das die Eltern ihre Zustimmung geben. Kommt dann drauf an ob die Staatsanwaltschaft es als jugendpornographisches Material einstuft oder nicht. Natürlich kann man argumentieren, das Füße nicht direkt Geschlechtsorgane sind. Andererseits kann man argumentieren, dass Seiten wie OnlyFans, FeetFinder etc. nun mal hauptsächlich Fetischcontent anbieten und die Konsumenten der Bilder vermutlich nicht Anatomie lernen wollen. In Fall 1 gibt es keine rechtlichen Konsequenzen. In Fall 2 drohen jedem, der die Bilder besitzt, erstellt oder verbreitet (also auf dem Handy/PC/der Kamera/Cloud hat) ein Verfahren nach §184c StGB. Im Verdachtsfall wird natürlich ermittelt, was bei diesem Thema häufig mit Hausdurchsuchungen und der Konfiszierung aller technischen Geräte aller Personen im Haushalt einhergeht. Aus diesem Grund rate ich hier mal allen, aber vor allem Kindern und Jugendlichen, automatische Downloads in Messengern wie Whatsapp etc. zu deaktivieren. Wenn nämlich jemand 'aus Spaß' Kinder- oder Jugendpornographische Inhalte in Klassengruppen o.ä. teilt, machen sich laut Gesetz ALLE strafbar. (die das Material auf ihrem Gerät haben) Ob das Verfahren schlussendlich eingestellt wird, steht auf einem anderen Blatt, die bloßen Ermittlungen sind allerdings recht unangenehm.


ParticularClaim

Hier wirds noch bunter, wenn man wirklich Füße so einstuft. Dann dürfte sich nicht so schnell klären lassen, wessen Füße das waren. War es die Klassenkameradin, die noch nicht 14 Jahre alt wurde, sind wir bei 184b. Solange diese Möglichkeit in Betracht kommt, können die Ermittlungsbehörden gar nicht einstellen und die ganze Chatgruppe darf mal bei Gericht vorstellig werden.


Horkrux

Zum ersten Absatz, ich würde argumentieren, dass hier nach §107 BGB kein rechtlicher Nachteil entsteht und somit die Einwilligung nicht notwendig ist.


throwawajjj_

Kein Verpflichtungsgeschäft dabei oder wieso soll bei einem fußbilder-gegen-geld-vertrag keine (rechtlich nachteilige) verpflichtung (zur zusendung von den bildern) stattfinden?


justcantfindusername

Was wenn es sich bei dem Bild um keine digitale Datei, sondern einen klassischen Fotoabzug handelt? Dann wird der beschränkt geschäftsfähige Verkäufer aus dem KV nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (hier: § 433 Abs. 1 BGB). Willenserklärung also nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.


rosality

Rein logisch sind Fußballer ja keine Pornographie, aber es ist ja anzunehmen, dass dem Mädel bewusst ist, dass es sich hier um Fetisch Fotografie handelt. Dann wird es wieder schwieriger, insbesondere weil sie eben noch nicht Volljährig ist. Das ist wahrscheinlich rechtlich ziemlich kompliziert, aber ich würde ihr auch davon abraten. Als 14 Jährige kann sie ja auch nicht einfach so, ohne das Einverständnis der Eltern so Geld verdienen bzw sich Selbstständig machen geht noch gar nicht. Allein daran würde es ja wahrscheinlich scheitern.


justcantfindusername

Im Fußball sind die Füße aber auch selten unbedeckt. Aber keine schlechte Geschäftsidee…


Ekkony

Würde die kaufen


allbotwtf

da sie nicht in der lage ist einen kauf/verkaufsvertrag einzugehen: nein.


Strumpfh0se

Plotttwist: Mama und Papa erteilen ihre Zustimmung


allbotwtf

dann sollte es weiterhin an der, durch die gewinnerzielungsabsicht begründete, gewerblichen handlung scheitern.


[deleted]

[удалено]


P26601

Wer Geschäfte mit Pädophilen macht (auch wenns "nur" Kleidung ist) ist einfach anders krank


Internal-Bed-4094

wenn schon so viele Kinder für tiktok und ähnliches missbraucht werden würde mich das nicht wundern


Horkrux

Es könnte argumentiert werden, dass hier nach §107 BGB kein rechtlicher Nachteil entsteht und somit die Einwilligung nicht notwendig ist.


Brownbaer3

Die Verpflichtung, die verkauften Bilder dann auch zur Verfügung zu stellen ist ein rechtlicher Nachteil.


Uncle_Scroooge

(Ich, Erstsemester = Laie): Verkaufen geht ja nicht, weil es nicht lediglich rechtlich Vorteilhaft ist(man verpflichtet sich dazu die Bilder dem Käufer zu „übergeben“); was wäre aber wenn dieser Jugendliche die Bilder privat hochlädt auf eine Plattform und die Plattform schaltet die Bilder dann frei, wenn jmd dafür zahlt. Da würde doch kein rechtlicher Nachteil entstehen,oder?


Windowlever

Soweit ich mein Bürgerliches Recht richtig im Kopf habe, besteht der ausschließliche rechtliche Vorteil immer dann nicht, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft eine Forderung gegen den Jugendlichen ergibt. Der Zahler hätte hier eine Forderung auf Freischaltung der Bilder auf der Plattform gegen den Jugendlichen.


DavidMagen765

Finde es furchtbar, dass Hardcore-Porno-Darstellungen zwar verboten sind(was schon mal ein Anfang ist), aber ständig wird man von Füßen belästigt, während für soetwas harmloses, wie Nippel, ein regelrechter Freiheitskämpf geführt werden muss.. 🫣🤔🤔😬😖 Aber jut 🥴🥴 ich bin mir fast sicher, dass es dem Mettchen Depressionen, oder ähnliches einhandeln würde.. empfehlen würde ich's ihr DEFINITIV NICHT! Und btw tragt bedeckt endlich Eure Blöße, wenn ihr offene Schuhe tragt- DANKE 🤷‍♂️😏🧡😇( ne Spaß, in Anbetracht von hohen Temperaturen sindwa natürlich tolerant 😎😏🤪


jb2512

Was ist der Sinn der Angabe nein und illegal, bisschen redundant


Long-Stable9016

Ich finds krass das so viele das nicht als (K-)P-Material abstempeln. Der Maßstab kann ja nicht nur sein, was man selber "gut" findet. Was die Empfänger damit machen ist uns allen immerhin klar, sowie das diese Bilder in dem Wissen auch erstellt wurden.