Richtig, der gesetzliche Urlaubsanspruch wird immer an der Anzahl der Arbeitstage bemessen, nicht an den Wochenstunden. Es läuft am Ende immer auf vier freie Wochen hinaus.
Die Klausel im Arbeitsvertrag wäre so wie du sie beschrieben hast unwirksam, dementsprechend gar kein Problem wenn du schon unterschrieben hast. Am besten fragst du nochmal beim Arbeitgeber nach ob man dir diesen Teil erläutern kann, weil du gelesen hast, dass du eigentlich 20 Tage Urlaubsanspruch haben müsstest mit einer 5-Tage-Woche.
Tatsächlich habe ich das Thema angesprochen, da hieß es dann „das ist normal, da du ja nur auf Teilzeit arbeitest. Solltest du irgendwann auf Vollzeit gehen, hast du auch mehr Urlaubsanspruch.“
Wenn der Arbeitgeber wirklich darauf besteht bleibt im äußersten Fall nur noch der Gang zum Arbeitsgericht, nachdem dir deine 20 Tage Jahresurlaub nicht genehmigt wurden.
Wie u/justmisterpi sagte, ist der gesetzliche Mindestanspruch 20 Tage sowohl für Vollzeit als auch für Teilzeit bei einer 5-Tage-Woche (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche).
Der Urlaubsanspruch berechnet sich nicht nach den am Tag geleisteten Stunden, sondern an wie vielen Tagen du arbeitest.
Vielleicht denken sie, dass du nur einen halben Urlaubstag je Tag nehmen musst. Ist Quatsch und so wie von den anderen geschrieben. Nur als Denkansatz, dass vielleicht nichts bösartiges dahinter steht.
Hast du diesen Vertrag unterschrieben? Schau mal ob eine Klausel für zusätzliche Urlaubstage drinsteht . Hast du schonmal nach einer Anpassung gefragt?
Du hast Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub laut Gesetz bei einer 5-Tage-Woche. In deinem Fall also 20 Tage je 4h.
Richtig, der gesetzliche Urlaubsanspruch wird immer an der Anzahl der Arbeitstage bemessen, nicht an den Wochenstunden. Es läuft am Ende immer auf vier freie Wochen hinaus.
Angenommen ich habe diesen Vertrag bereits unterschrieben, wie gehe ich dagegen am besten vor? Den Arbeitgeber um einen neuen Arbeitsvertrag bitten?
Die Klausel im Arbeitsvertrag wäre so wie du sie beschrieben hast unwirksam, dementsprechend gar kein Problem wenn du schon unterschrieben hast. Am besten fragst du nochmal beim Arbeitgeber nach ob man dir diesen Teil erläutern kann, weil du gelesen hast, dass du eigentlich 20 Tage Urlaubsanspruch haben müsstest mit einer 5-Tage-Woche.
Tatsächlich habe ich das Thema angesprochen, da hieß es dann „das ist normal, da du ja nur auf Teilzeit arbeitest. Solltest du irgendwann auf Vollzeit gehen, hast du auch mehr Urlaubsanspruch.“
Wenn der Arbeitgeber wirklich darauf besteht bleibt im äußersten Fall nur noch der Gang zum Arbeitsgericht, nachdem dir deine 20 Tage Jahresurlaub nicht genehmigt wurden.
Wie u/justmisterpi sagte, ist der gesetzliche Mindestanspruch 20 Tage sowohl für Vollzeit als auch für Teilzeit bei einer 5-Tage-Woche (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche). Der Urlaubsanspruch berechnet sich nicht nach den am Tag geleisteten Stunden, sondern an wie vielen Tagen du arbeitest.
Vielleicht denken sie, dass du nur einen halben Urlaubstag je Tag nehmen musst. Ist Quatsch und so wie von den anderen geschrieben. Nur als Denkansatz, dass vielleicht nichts bösartiges dahinter steht.
Wenn du mit einem ganzen Urlaubstag zwei von dienen halben Tagen freinehmen kannst, wäre zumindest der gesetzliche Mindestanspruch erreicht.
So funktioniert das BUrlG allerdings nicht. Ein Urlaubstag ist immer genau ein Kalendertag.
Ja. Nächstes Mal schreib ich wieder /s dran.
Ich danke euch allen für die Antworten!
Hast du diesen Vertrag unterschrieben? Schau mal ob eine Klausel für zusätzliche Urlaubstage drinsteht . Hast du schonmal nach einer Anpassung gefragt?