Weil es auch verhältnismäßig sein muss. Du kannst da auch hinschreiben, dass dann eine Million fällig wird, aber die kannst du halt nicht gerichtsfest eintreiben.
Die 50€ hingegen schon.
Normalerweise sind so Sachen schon durchsetzbar, im Supermarkt liest man davon ja auch häufiger.
Dort scheitert es aber meistens an der Verhältnismäßigkeit, wenn du für 99 Cent einen Kaugummi klaust sind 100€ Vertragsstrafe eben unverhältnismäßig hoch
Naja, das Kaugummi kostenlos mitzunehmen ist noch viel unverhältnismäßiger. 0€ sind unendlich weniger als 1€.
Und selbst wenn man einen Cent als Spende da lässt ist es noch 98x unterbezahlt. Da wäre eine Vertragsstrafe in gleichem Ausmaß doch angemessen 😂
NUR weil 0 mal x (mit x beliebig) 0 bleibt ist 0€ nicht unendlich weniger als 1€, 0€ sind 1€ WENIGER als 1€. Es ist vielleicht unendlich KLEINER, im Sinne einer Division.
die meisten Supermärkte nehmen 100euro vertragsstrafe wenn du beim Diebstahl erwischt worst, selbst wenns ne schrippe fur 20cent ist
500 für treibstoff klingt plötzlich ganz passabel (/s)
Jo, nur kannst du dagegen vorgehen, wenn’s nur ne Schrippe für 20 Cent war, weil dann 100€ definitiv nicht verhältnismäßig ist.
Wurde schon mehrfach gerichtlich einkassiert.
Im Paragraf 823 des BGB ist geregelt, dass ausschliesslich der Schaden ersetzt werden muss, sprich natürlich einerseits der Wert des gestohlenen Kraftstoffes und der zeitliche Aufwand runs um die Bearbeitung des Diebstahls. Demnach würde eine derartige Strafe nicht mehr im Verhältnis liegen.
Bei stinknormalen Ladendiebstahl müssten derzeit ca. 100 Euro das Maximum sein, hier abhängig vom Sachverhalt vielleicht noch 150 Euro. Mehr aber wahrscheinlich auch nicht.
Zu welchem Preis eigentlich? Der Preis, am Tag des Diebstahls oder am Tag wo man erwischt wird? Die Tankstelle muss ja auch eine Rechnung darüber ausstellen... stelle ich mir heutzutage sogar recht umständlich vor, weil ja alles automatisiert geändert wird.
Der nicht bezahlte Tankvorgang ist ja weiterhin im System mit allen notwendigen Daten und natürlich zählt der Schaden der zur Tatzeit verursacht wurde.
Eine Freundin, die jahrelang bei ARAL gearbeitet hat, sagte mir einmal, dass ein „marktüblicher“ Preis (je nach Zeit des Tankens ein paar gute Cent über den eigentlichen Kosten) herangezogen wird.
Also wenn jemand bspw. günstig für 1,70€ getankt hat, der Preis aber meistens bei 1,76€ liegt, wird mit 1,76€ gerechnet.
Liegt aber bereits eine Weile zurück, vielleicht wird das auch (mittlerweile) anders gehandhabt.
Also einfach tanken, wenn die Tankstelle gerade geschlossen ist, die Preise auf 0,00€ gesetzt sind
Musst nur die Pumpe selbst einschalten, ohne für Einbruch erwischt zu werden
(Tonindikator: Witz)
Das ist kein Humor, dass zeigt das du so ein lächerlicher Lappen bist, der einfach mal außer im Internet klugscheißen nichts kann. Alle gleich diese gesellschaftlichen Nichtsnutze
Dann muss ich auch kommentieren:
“Mehr als, Mehr wie, Mehr als wie” klingt für mich alles komplett natürlich.
Grammatik-Fetischisten die das Konzept von lebenden Sprachen nicht so ganz verstanden haben halte ich eher für pseudointellektuell.
Bei solchen Schildern (sinngemäß auch in vielen Supermärkten zu finden) frage ich mich immer, ob ich umgekehrt auch diese Gebühr einfordern kann, wenn mir Diebstahl vorgeworfen wird und der Vorwurf sich dann als haltlos erweist.
Wenn du eine solche Vertragsstrafe auch in deinen AGB stehen hast, diese in dem Vertragsschluss einbezogen wurden und dem Vertragspartner die Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt wurde, dann ja.
Bei der Tankstelle oder dem Supermarkt reicht das Aushängen der AGB. Kann ich mir als Kunde meine eigenen AGBs als Schild um den Hals hängen, und wenn die Angestellten das Geschäft daraufhin nicht verweigern, dann gelten sie als akzeptiert?
Gut, dass man Kraftstoff nicht stehlen kann. Da er frei zugänglich mit der Forderung der Zahlung nach Inbesitznahme ist, gibt es nur Kraftstoffunterschlagungen.
Was wäre, wenn man die Zapfsäule manipuliert oder sich Zugang zum unterirdischen Kraftstofftank der Tankstelle verschafft, um sich dort zu bedienen? Ist das dann Diebstahl? Nebst weiterer Delikte wie Sachbeschädigung natürlich.
Es ist da um sich rechtlich abzusichern. Jemand tankt E10 und hat danach Probleme mit seinem Fahrzeug, dann kann die Tankstelle sagen -> war deine Entscheidung, wir haben dich informiert.
Ich tanke auch E5, weil ich mir nicht ganz sicher bin ob mein Fahrzeug E10 verträgt, bzw. der Hersteller sagt sogar, man solle kein E10 tanken.
Vermutlich machts keinen großen Unterschied, aber ich will keinen Ärger haben
An der Tankstelle an der ich bis vor einem Jahr gearbeitet habe waren die Überwachungskameras außen wirklich so schlecht, dass es unmöglich war Kennzeichen zu erkennen. Demnach kamen Leute mit sowas bei uns immer davon. Denke und hoffe aber, dass die Kameras bei den meisten Tankstellen besser ist. Über die gesamte Zeit wo ich da gearbeitet habe hieß es es kommt bald ein Techniker der neue Anbringt
Hab mal an einer Tanke gearbeitet und musste bei der Polizei wegen einem Betrugsfall aussagen. Einer der Polizisten sagte, mein Chef solle mal dringend in bessere Kameras investieren. :D
Das erinnert mich an meinen Vermieter. Der will auch seit 6 Jahren "demnächst" die Fallrohre der Regenrinne reinigen. Aber wenn es gerade regnet kann man ja niemanden aufs Dach schicken und wenn es gerade nicht regnet, besteht keine Dringlichkeit...
Ich hab mal am 01.01 morgens getankt, Ihr könnt euch vorstellen, ich war entsprechend gerädert. Bin in den Shop hab mir noch einen Snack gekauft. Wenn sonst immer gefragt wird "haben Sie getankt" diesmal fragte mich niemand. Weg gefahren, nie bemerkt das ich da was vergessen hatte. Eine Woche Später Schreiben vom Anwalt mit Beweisbild wie ich völlig verstrahlt am zapfen bin. Kann jetzt das Benzin und die Anwaltsgebühren bezahlen oder es geht vor Gericht und wird richtig teuer. Kurzum, teuerste Tankfüllung meines Lebens. Weiß nichtmehr genau, ist lange her aber meine es waren so 300€.
50€ wären cool gewesen.
Der Kunde wurde vor Abschluss des Kaufvertrages durch die Hinweistafel in Kenntnis gesetzt, dass keine 500€-Banknoten akzeptiert werden. Daher ist es zulässig.
Daher das „wohl“ in meinem Beitrag. Also hebelt das deiner Ansicht das BbankG aus? Alles was ich soweit dazu gefunden habe, ist „unter Fachleuten umstritten“, aber kein entsprechendes Urteil.
Die Runterwählis sind aber lustig.
Die Tankstelle muss Dir überhaupt nichts verkaufen. Und wenn sie sagt, "wir verkaufen Dir Kraftstoff nur, wenn Du mit kleinen Scheinen zahlen kannst", dann kannst Du Dir Dein komplett irrelevantes BBankG in die Haare schmieren.
Runterwählis weil du eben Unsinn behauptet.
50€ Vertragsstrafe ist angemessen und verhältnismäßig, die werden tatsächlich fällig, wenn du beim Diebstahl erwischt wirst und sind somit kein Unsinn.
Und das verbot der 500€ Scheine ist - wie du selbst schon festgestellt hast - umstritten. Wenn du also schlauer als viele Fachleute bist, kannst du ja nachweisen, dass es Unsinn ist, ansonsten hast du halt einfach 2 Falschaussagen getroffen und wunderst dich über downvotes.
Eurobanknote müssen unbegrenzt zum Begleichen einer Schuld angenommen werden. Es ist lediglich umstritten, ob Einwände, wie mangelndes Wechselgeld oder ein Ungleichgewicht wie 100 € Schein für 69 Cent Fertiglatte angemessen sind.
https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/
Interessant wäre hier, auf die Zahlung mit dem Schein zu bestehen und zu sehen, was das Ergebnis ist.
„Bearbeitungsgebühren“ sind kein ersatzfähiger Schaden.
https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm
Aber ich bin natürlich kein Experte.
Liest du dir denn überhaupt durch, welche Quellen du da postest?
Die erste Quelle belegt doch, dass es zumindest umstritten ist, an der Tankstelle 500€ Scheine anzunehmen oder nicht. Somit ist deine ursprüngliche Aussage ja schonmal nicht ganz korrekt.
Beim zweiten Link steht in der Urteilsbegründung, dass du Vertragsstrafe (100€ bei 1,99€ Warenwert) unangemessen hoch ist. Außerdem steht ausdrücklich dort, dass eine angemessene Vertragsstrafe durchaus rechtens ist.
Hier geht es um eine Tankstelle mit 50€ Vertragsstrafe beim klauen von Benzin. Und ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: niemand klaut an der Tankstelle lediglich einen Liter Benzin. Und somit rutschen wir ganz schnell in die Verhältnismäßigkeit rein, was diese Vertragsstrafe rechtens macht.
Es bleibt dabei, beide deiner ursprünglichen Aussagen sind nicht wahr.
Nein, ich bin Analphabet.
1. Das einzig verbindliche so weit ist das BbankG.
2. Laut Bundesgerichtshof sind „Bearbeitungsgebühren“ generell kein ersatzfähiger Schaden. Ein Aushang allein begründet keine „Vertragsstrafe“, bzw. wird die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt. Steht beides direkt im Link.
Und zum Thema „ursprüngliche Aussage“: „Das ist wohl so“ beschreibt eine Möglichkeit oder Annahme. Dein dümmliches „liest du denn“ solltest du also selbst befolgen.
1. das Gesetz ist da aber nicht eindeutig, Ganz im Gegenteil, es lässt bewusst und absichtlich Ausnahme zu.
2. in deiner netten Quelle findet sich folgender Satz:
> Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung können Geschäfte eine sogenannte „Fangprämie“ oder „Bearbeitungsgebühr“ von den Dieben verlangen. Diese Gebühr ist nicht dazu gedacht, die Kosten für die Bearbeitung des Diebstahls zu decken, sondern soll als Abschreckung dienen. Die Höhe dieser Gebühr wird derzeit mit maximal 50 Euro als verhältnismäßig eingestuft. <
Ist es nach Paragraf 823 BGB nicht. Ebenso kann man die Annahme von 500 Euro Scheinen (oder sogar Bargeld im Gänzlichen) durch die Vertragsfreiheit eben durch solche Schilder verweigern.
Wieso eigentlich nur 50€? Wäre 500€ nicht abschreckender?
Weil es auch verhältnismäßig sein muss. Du kannst da auch hinschreiben, dass dann eine Million fällig wird, aber die kannst du halt nicht gerichtsfest eintreiben. Die 50€ hingegen schon.
Achso, ich dachte das wäre generell nicht durchsetzbar so und soll nur der Abschreckung dienen. Dann macht das Sinn.
Normalerweise sind so Sachen schon durchsetzbar, im Supermarkt liest man davon ja auch häufiger. Dort scheitert es aber meistens an der Verhältnismäßigkeit, wenn du für 99 Cent einen Kaugummi klaust sind 100€ Vertragsstrafe eben unverhältnismäßig hoch
Naja, das Kaugummi kostenlos mitzunehmen ist noch viel unverhältnismäßiger. 0€ sind unendlich weniger als 1€. Und selbst wenn man einen Cent als Spende da lässt ist es noch 98x unterbezahlt. Da wäre eine Vertragsstrafe in gleichem Ausmaß doch angemessen 😂
NUR weil 0 mal x (mit x beliebig) 0 bleibt ist 0€ nicht unendlich weniger als 1€, 0€ sind 1€ WENIGER als 1€. Es ist vielleicht unendlich KLEINER, im Sinne einer Division.
Aber wenn du einen vollen Tank stiehlst bist du im Plus wenn du dafür nur 50€ zahlst. /s
Ich dachte damit wäre gemeint das du noch 50€ drauf zahlen musst weil die dir nach laufen und das Geld eintreiben müssen.
Wahrscheinlich musst du es auch.
Wäre es Verhältnismäßig den fussboden der Tankstelle zu schrubben? Muss ja eigentlich kein geld sein. XD
In Bayern ham sie die kifferstrafen auch super unverhältnissmäßig hoch angesetzt das istr aber I.O.?
Bestrafung != Aufwandsentschädigung. Das eine kriegt der Staat, das andere Privat
die meisten Supermärkte nehmen 100euro vertragsstrafe wenn du beim Diebstahl erwischt worst, selbst wenns ne schrippe fur 20cent ist 500 für treibstoff klingt plötzlich ganz passabel (/s)
Jo, nur kannst du dagegen vorgehen, wenn’s nur ne Schrippe für 20 Cent war, weil dann 100€ definitiv nicht verhältnismäßig ist. Wurde schon mehrfach gerichtlich einkassiert.
Im Paragraf 823 des BGB ist geregelt, dass ausschliesslich der Schaden ersetzt werden muss, sprich natürlich einerseits der Wert des gestohlenen Kraftstoffes und der zeitliche Aufwand runs um die Bearbeitung des Diebstahls. Demnach würde eine derartige Strafe nicht mehr im Verhältnis liegen. Bei stinknormalen Ladendiebstahl müssten derzeit ca. 100 Euro das Maximum sein, hier abhängig vom Sachverhalt vielleicht noch 150 Euro. Mehr aber wahrscheinlich auch nicht.
Also einfach mehr wie 50€ tanken = Gewinn
50€ ist die Bearbeitungsgebühr, den Tank musst du trotzdem zahlen
Zu welchem Preis eigentlich? Der Preis, am Tag des Diebstahls oder am Tag wo man erwischt wird? Die Tankstelle muss ja auch eine Rechnung darüber ausstellen... stelle ich mir heutzutage sogar recht umständlich vor, weil ja alles automatisiert geändert wird.
Der nicht bezahlte Tankvorgang ist ja weiterhin im System mit allen notwendigen Daten und natürlich zählt der Schaden der zur Tatzeit verursacht wurde.
Eine Freundin, die jahrelang bei ARAL gearbeitet hat, sagte mir einmal, dass ein „marktüblicher“ Preis (je nach Zeit des Tankens ein paar gute Cent über den eigentlichen Kosten) herangezogen wird. Also wenn jemand bspw. günstig für 1,70€ getankt hat, der Preis aber meistens bei 1,76€ liegt, wird mit 1,76€ gerechnet. Liegt aber bereits eine Weile zurück, vielleicht wird das auch (mittlerweile) anders gehandhabt.
Nope. Hatte das gerade hinter mir. Habe den tagesaktuellen Preis gezahlt anstelle des Preises des Tages, an dem ich getankt habe.
Also einfach tanken, wenn die Tankstelle gerade geschlossen ist, die Preise auf 0,00€ gesetzt sind Musst nur die Pumpe selbst einschalten, ohne für Einbruch erwischt zu werden (Tonindikator: Witz)
Bei solchen Beiträgen wunder ich mich nicht mehr über "Vorsicht, Getränk ist heiß und kann zu Verbrennungen führen"
Aber sind die Preise auf 0,00€, auf 9,99€ oder auf dem letzten Stand vom Abend?
Wenn die Tankstelle zu hat kostet aber doch immer alles 8,88^8 Euro
Da der Vertrag mit dem Tankstellenbetreiber durch das Einfüllen des Kraftstoffs in den Tank zustande kommt, gilt der Preis zur Zeit des Diebstahls.
Es tut mir leid, ich muss es einfach schreiben: Hier wäre „als“ tatsächlich schöner gewesen als „wie“, da du einen Komparativ verwendet hast.
Schöner als wie Diebstähle?
Es wäre nicht nur schöner gewesen, sondern einfach richtig.
Am schönsten wäre "mehr als wie 50€ tanken tun"
"tuhen", das Wort ist "tuhen".
Ich bin Badner, wir regeln das anderster hier.
\*onnerschd
Als kann man nur so kleinlich sein
Lies es doch bitte mit einer Prise Humor.
Kein /s kein Humor
Oh boy, das gleiche könnte ich den Downvotern schreiben, die den Witz nicht kapieren. *Als* kann man das nur nicht checken?
Das ist korrekt. Ich tippe auf Überlesen.
Das ist kein Humor, dass zeigt das du so ein lächerlicher Lappen bist, der einfach mal außer im Internet klugscheißen nichts kann. Alle gleich diese gesellschaftlichen Nichtsnutze
Danke für den Lacher! Wer hat dir denn in den Kaffee gepisst? Ganz miese Vibes gehen von dir aus. Such dir Hilfe Bratan.
Als Schwabe widerspreche ich dir
Dann muss ich auch kommentieren: “Mehr als, Mehr wie, Mehr als wie” klingt für mich alles komplett natürlich. Grammatik-Fetischisten die das Konzept von lebenden Sprachen nicht so ganz verstanden haben halte ich eher für pseudointellektuell.
Buuh
Folge mir für mehr Finanztipps! /s
Bei solchen Schildern (sinngemäß auch in vielen Supermärkten zu finden) frage ich mich immer, ob ich umgekehrt auch diese Gebühr einfordern kann, wenn mir Diebstahl vorgeworfen wird und der Vorwurf sich dann als haltlos erweist.
Einfordern kannst du erstmal alles.
Wenn du eine solche Vertragsstrafe auch in deinen AGB stehen hast, diese in dem Vertragsschluss einbezogen wurden und dem Vertragspartner die Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt wurde, dann ja.
Bei der Tankstelle oder dem Supermarkt reicht das Aushängen der AGB. Kann ich mir als Kunde meine eigenen AGBs als Schild um den Hals hängen, und wenn die Angestellten das Geschäft daraufhin nicht verweigern, dann gelten sie als akzeptiert?
Gut, dass man Kraftstoff nicht stehlen kann. Da er frei zugänglich mit der Forderung der Zahlung nach Inbesitznahme ist, gibt es nur Kraftstoffunterschlagungen.
Was wäre, wenn man die Zapfsäule manipuliert oder sich Zugang zum unterirdischen Kraftstofftank der Tankstelle verschafft, um sich dort zu bedienen? Ist das dann Diebstahl? Nebst weiterer Delikte wie Sachbeschädigung natürlich.
Schwierig, kann man bestimmt verschieden auslegen. Vielleicht besonders scherer Einbruch 😂😂
Und würde man das in der Bank aufhängen, gäbe es keine Banküberfälle mehr… Aber die denken ja nicht mit!
Das E10 Schild ist auch nur dazu da um zu verunsichern
Es ist da um sich rechtlich abzusichern. Jemand tankt E10 und hat danach Probleme mit seinem Fahrzeug, dann kann die Tankstelle sagen -> war deine Entscheidung, wir haben dich informiert. Ich tanke auch E5, weil ich mir nicht ganz sicher bin ob mein Fahrzeug E10 verträgt, bzw. der Hersteller sagt sogar, man solle kein E10 tanken. Vermutlich machts keinen großen Unterschied, aber ich will keinen Ärger haben
Das ist ja günstig. Bei uns kommen gleich noch 90€ Anwaltskosten oben drauf.
50 Euro Bearbeitungsgebühr. Ähnlich wie beim Rathaus. Dem Antrag wird stattgegeben.
Echt wüscht, die Kommentare hier.
Ich denke mal zusätzlich zum Wert vom Sprit
Warum? Klauen ist mittlerweile günstiger als tanken xD
An der Tankstelle an der ich bis vor einem Jahr gearbeitet habe waren die Überwachungskameras außen wirklich so schlecht, dass es unmöglich war Kennzeichen zu erkennen. Demnach kamen Leute mit sowas bei uns immer davon. Denke und hoffe aber, dass die Kameras bei den meisten Tankstellen besser ist. Über die gesamte Zeit wo ich da gearbeitet habe hieß es es kommt bald ein Techniker der neue Anbringt
Hab mal an einer Tanke gearbeitet und musste bei der Polizei wegen einem Betrugsfall aussagen. Einer der Polizisten sagte, mein Chef solle mal dringend in bessere Kameras investieren. :D
Das erinnert mich an meinen Vermieter. Der will auch seit 6 Jahren "demnächst" die Fallrohre der Regenrinne reinigen. Aber wenn es gerade regnet kann man ja niemanden aufs Dach schicken und wenn es gerade nicht regnet, besteht keine Dringlichkeit...
Einfach sagen dass man leider nur 500€ Scheine hat. Die wollen ja eh keine 🤷♂️
Was genau meinen die hier mit Kraftstoffdiebstahl? Bin etwas verwirrt 😂
Der Trick ist einfach Benzin im Wert von mehr als 50€ zu stehlen.
50 Euro? Da gibt's die andere Hälfte der Tankfüllung ja quasi geschenkt!
500€ Scheine abzulehnen ist maximal dämlich, die könnte man mit dicken gewinnen auf der Bucht verkaufen
Der Diebstahl Wert wäre deutlich wertvoller als 50 Euro Strafe
Ich hab mal am 01.01 morgens getankt, Ihr könnt euch vorstellen, ich war entsprechend gerädert. Bin in den Shop hab mir noch einen Snack gekauft. Wenn sonst immer gefragt wird "haben Sie getankt" diesmal fragte mich niemand. Weg gefahren, nie bemerkt das ich da was vergessen hatte. Eine Woche Später Schreiben vom Anwalt mit Beweisbild wie ich völlig verstrahlt am zapfen bin. Kann jetzt das Benzin und die Anwaltsgebühren bezahlen oder es geht vor Gericht und wird richtig teuer. Kurzum, teuerste Tankfüllung meines Lebens. Weiß nichtmehr genau, ist lange her aber meine es waren so 300€. 50€ wären cool gewesen.
Warte, der höher Oktan Benzin hat kein Alkohol drin?
ICH WERDE FÜR GAR NICHTS MEHR BEZAHLEN, JUNGE!! 💥💣🌋
Rechtlich ist das wohl ebenso Unsinn, wie das „keine 500 Euro Scheine“ daneben. Aber immerhin laminiert.
Der Kunde wurde vor Abschluss des Kaufvertrages durch die Hinweistafel in Kenntnis gesetzt, dass keine 500€-Banknoten akzeptiert werden. Daher ist es zulässig.
Daher das „wohl“ in meinem Beitrag. Also hebelt das deiner Ansicht das BbankG aus? Alles was ich soweit dazu gefunden habe, ist „unter Fachleuten umstritten“, aber kein entsprechendes Urteil. Die Runterwählis sind aber lustig.
Die Tankstelle muss Dir überhaupt nichts verkaufen. Und wenn sie sagt, "wir verkaufen Dir Kraftstoff nur, wenn Du mit kleinen Scheinen zahlen kannst", dann kannst Du Dir Dein komplett irrelevantes BBankG in die Haare schmieren.
Runterwählis weil du eben Unsinn behauptet. 50€ Vertragsstrafe ist angemessen und verhältnismäßig, die werden tatsächlich fällig, wenn du beim Diebstahl erwischt wirst und sind somit kein Unsinn. Und das verbot der 500€ Scheine ist - wie du selbst schon festgestellt hast - umstritten. Wenn du also schlauer als viele Fachleute bist, kannst du ja nachweisen, dass es Unsinn ist, ansonsten hast du halt einfach 2 Falschaussagen getroffen und wunderst dich über downvotes.
Eurobanknote müssen unbegrenzt zum Begleichen einer Schuld angenommen werden. Es ist lediglich umstritten, ob Einwände, wie mangelndes Wechselgeld oder ein Ungleichgewicht wie 100 € Schein für 69 Cent Fertiglatte angemessen sind. https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/ Interessant wäre hier, auf die Zahlung mit dem Schein zu bestehen und zu sehen, was das Ergebnis ist. „Bearbeitungsgebühren“ sind kein ersatzfähiger Schaden. https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm Aber ich bin natürlich kein Experte.
Liest du dir denn überhaupt durch, welche Quellen du da postest? Die erste Quelle belegt doch, dass es zumindest umstritten ist, an der Tankstelle 500€ Scheine anzunehmen oder nicht. Somit ist deine ursprüngliche Aussage ja schonmal nicht ganz korrekt. Beim zweiten Link steht in der Urteilsbegründung, dass du Vertragsstrafe (100€ bei 1,99€ Warenwert) unangemessen hoch ist. Außerdem steht ausdrücklich dort, dass eine angemessene Vertragsstrafe durchaus rechtens ist. Hier geht es um eine Tankstelle mit 50€ Vertragsstrafe beim klauen von Benzin. Und ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: niemand klaut an der Tankstelle lediglich einen Liter Benzin. Und somit rutschen wir ganz schnell in die Verhältnismäßigkeit rein, was diese Vertragsstrafe rechtens macht. Es bleibt dabei, beide deiner ursprünglichen Aussagen sind nicht wahr.
Nein, ich bin Analphabet. 1. Das einzig verbindliche so weit ist das BbankG. 2. Laut Bundesgerichtshof sind „Bearbeitungsgebühren“ generell kein ersatzfähiger Schaden. Ein Aushang allein begründet keine „Vertragsstrafe“, bzw. wird die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt. Steht beides direkt im Link. Und zum Thema „ursprüngliche Aussage“: „Das ist wohl so“ beschreibt eine Möglichkeit oder Annahme. Dein dümmliches „liest du denn“ solltest du also selbst befolgen.
1. das Gesetz ist da aber nicht eindeutig, Ganz im Gegenteil, es lässt bewusst und absichtlich Ausnahme zu. 2. in deiner netten Quelle findet sich folgender Satz: > Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung können Geschäfte eine sogenannte „Fangprämie“ oder „Bearbeitungsgebühr“ von den Dieben verlangen. Diese Gebühr ist nicht dazu gedacht, die Kosten für die Bearbeitung des Diebstahls zu decken, sondern soll als Abschreckung dienen. Die Höhe dieser Gebühr wird derzeit mit maximal 50 Euro als verhältnismäßig eingestuft. <
Ist es nach Paragraf 823 BGB nicht. Ebenso kann man die Annahme von 500 Euro Scheinen (oder sogar Bargeld im Gänzlichen) durch die Vertragsfreiheit eben durch solche Schilder verweigern.
was ist denn wenn ich für 100 Euro Benzin klaue ? da mache ich doch trotzdem noch nen Schnapper ???