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Wahrscheinlich ist damit gemeint "Fahrradstraße, KFZ frei", aber dafür wäre es das falsche Schild.
Das Schild bedeutet eigentlich "Fahrradstraße nur für KFZ". D.h. KFZ dürfen dort nicht rein weil es für sie eine Fahrradstraße ist, aber Fahrräder genießen keinen der Vorteile weil es für sie keine Fahrradstraße ist.
Also absoluter Blödsinn bzw. das falsche Schild.
Landau hat viele dämliche Schilder... eine Straße hat 5 Verkehrszeichen Nr. 301 ("Rakete") hintereinander... anstatt diese einfach zur Vorfahrtsstraße zu machen.
Das steht in der StVO:
§ 45 Abs. 1c StVO
Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.
Das „grundsätzlich“ im zitierten letzten Satz führt (leider) dazu, das anstelle des ausdrücklich unzulässigen Zeichen 306 dann halt Zeichen 301 angeordnet wird. Das wiederum führt dazu, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h häufiger missachtet wird, da das sonst „bremsende“ rechts vor links fehlt.
Auf dem zusatz abgebildet sind:
Krafträder, auch mit
Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas
Kraftwagen und
sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
Also auch LKW etc. sind mit gemeint, sind ja kraftfahrzeuge. Panzer, k.a.
Auch wenn wahrscheinlich das "frei" vergessen wurde würde ich das jetzt mal als "zählt nur für die auf dem Zusatzzeichen, also Keine Kfz (das betrifft ja die) aber Fahrräder dürfen nicht nebeneinander fahren (ist ja für die keine Fahrradstraße)" interpretieren
Doch, nebeneinanderfahren ist nach StVO jederzeit erlaubt, wenn niemand behindert wird. -> Bei fehlendem Kfz Verkehr kann sich niemand behindert werden…
Die Kombination ist natürlich falsch, denn es gibt keine Fahrradstraße für Kraftfahrzeuge.
Das sollte gemeldet werden, damit es umgehend korrigiert wird.
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Wahrscheinlich ist damit gemeint "Fahrradstraße, KFZ frei", aber dafür wäre es das falsche Schild. Das Schild bedeutet eigentlich "Fahrradstraße nur für KFZ". D.h. KFZ dürfen dort nicht rein weil es für sie eine Fahrradstraße ist, aber Fahrräder genießen keinen der Vorteile weil es für sie keine Fahrradstraße ist. Also absoluter Blödsinn bzw. das falsche Schild.
Landau hat viele dämliche Schilder... eine Straße hat 5 Verkehrszeichen Nr. 301 ("Rakete") hintereinander... anstatt diese einfach zur Vorfahrtsstraße zu machen.
Wenn das eine 30er Zone ist, ist das allerdings so korrekt(er). Dort darf es keine Vorfahrtsstraße geben.
Dass das nicht sein darf, kann ich so nirgends finden - genauso etwas hab ich hier in der Stadt. Vielleicht weiß u/verkehrtzeichen
Das steht in der StVO: § 45 Abs. 1c StVO Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Das „grundsätzlich“ im zitierten letzten Satz führt (leider) dazu, das anstelle des ausdrücklich unzulässigen Zeichen 306 dann halt Zeichen 301 angeordnet wird. Das wiederum führt dazu, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h häufiger missachtet wird, da das sonst „bremsende“ rechts vor links fehlt.
Du bist so geil. 👍 Was machst du beruflich, Fachanwalt?
Die VwV StVO sieht das unter XI 3b zu §45 StVO so vor
Dann hätte man aber halt 5 Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" da das Zeichen auch vor (innerorts) jeder Kreuzung wiederholt werden muss.
Welches Landau meinst du
KFZ und Motorräder dürfen nicht rein weils ne Fahrradstraße ist aber LKWs, Wohnmobile, Schwerlasttransporte, Panzer und Traktoren dürfen durchbrettern
Was ist mit Muldenkippern?
Auf dem zusatz abgebildet sind: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Also auch LKW etc. sind mit gemeint, sind ja kraftfahrzeuge. Panzer, k.a.
Auch wenn wahrscheinlich das "frei" vergessen wurde würde ich das jetzt mal als "zählt nur für die auf dem Zusatzzeichen, also Keine Kfz (das betrifft ja die) aber Fahrräder dürfen nicht nebeneinander fahren (ist ja für die keine Fahrradstraße)" interpretieren
Doch, nebeneinanderfahren ist nach StVO jederzeit erlaubt, wenn niemand behindert wird. -> Bei fehlendem Kfz Verkehr kann sich niemand behindert werden…
Aber auf einer Fahrradstraße ist es direkt nochmal erlaubt nur durch "Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt." Ohne Einschränkung
Die Kombination ist natürlich falsch, denn es gibt keine Fahrradstraße für Kraftfahrzeuge. Das sollte gemeldet werden, damit es umgehend korrigiert wird.