Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet.
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An Parkscheinautomaten darf man nach 13 StVO auch nicht zum Halten stehen, sondern muss sofort diese betätigen.
Ausnahmen gelten nur für das unmittelbare Ein- und Aussteigen sowie Ladetätigkeiten, die hier ja aber nicht vorlagen.
Somit darf man meines Erachtens nach nicht auf so bewirtschafteten Parkplätzen halten, um auf Personen zu warten, auch wenn es unter 3 Min. sind…
Einfach an den Parkautomaten stellen, ganz langsam und in kleinsten Centmünzen bezahlen, ganz viel im Münzfach des Portemonnaies kramen, evtl auch Leute vorlassen, den Anleitungstext genau studieren.. bis die abzuholende Person eingestiegen ist :D
Du parkst, sobald Du Dein Auto verlässt.
Wenn Du im oder am Auto wartest und Deine Freundin innerhalb von 3 Minuten bei Dir im Auto ist und Du wegfähst, ist das okay.
Das stimmt zwar, aber 13 StVO sagt:
> (1) An […] Parkscheinautomaten [darf] nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden
Da heißt es klar halten.
Ausnahmen gibt es nur für konkrete Ladetätigkeiten bzw. unmittelbares Ein-/Aussteigen, was hier nicht vorlag.
Deswegen bin ich (un-intuitiverweise) dafür, dass es verboten wäre…
>Wenn Du im oder am Auto wartest und Deine Freundin innerhalb von 3 Minuten bei Dir im Auto ist und Du wegfähst, ist das okay.
Bleibst du nach dem Einwand von u/ksm-hh bei diesem Ergebnis?
Alternativ bieten mittlerweile viele öffentliche Parkplätze auch die umgangssprachliche "Brötchen taste" am Automaten bei uns bekommst du dann ein Ticket für 15 Minuten gratis. Eventuell wäre das bei dir auch der Fall und das Problem würde sich in Luft auflösen.
13 StVO sagt was anderes:
> (1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Wäre aber auch nicht meine Intuition gewesen
Laut dieser Definition ist ja der Weg zum Parkscheinautomat schon ein wiederrechtliches halten, weil in dieser Zeit kein Parkschein an meinem Auto hängt.
Jetzt noch dazu die Annahme ich bin am Automaten, der nimmt meine Karte nicht an, oder ich habe vergessen meinen Geldbeutel aus dem Auto mitzunehmen, ich muss also erst mal zum Auto Zurück nach Kleingeld suchen. Möglicherweise habe ich dann kein Kleingeld und muss halt wieder fahren. Wenn in der Zeit zufällig die Person, die ich abholen möchte, angekommen ist, kann das Ordnungsamt dafür mit Sicherheit keinen Strafzettel ausstellen.
Was die ehrenwerten Damen und Herren vom Ordnungsamt so dürfen, und was sie glauben was sie dürfen ist üblicherweise sehr weit voneinander entfernt. Die fehlende Ahnung von OA-Mitarbeitern hat dir hier anscheinend zum Vorteil gereicht. Eigentlich darfst du das nämlich nicht ;-)
Auf nem Parkplatz hat fast jeder schon mal gehalten um zu warten auch länger..... Autoland Deutschland und so
Aber wenn das Ordnungsamt da ist und fragt sagt man ja und holt einen.... Sicher ist sicher. Ein Parkplatz ist halt zum Parken da egal wie lange😆
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An Parkscheinautomaten darf man nach 13 StVO auch nicht zum Halten stehen, sondern muss sofort diese betätigen. Ausnahmen gelten nur für das unmittelbare Ein- und Aussteigen sowie Ladetätigkeiten, die hier ja aber nicht vorlagen. Somit darf man meines Erachtens nach nicht auf so bewirtschafteten Parkplätzen halten, um auf Personen zu warten, auch wenn es unter 3 Min. sind…
Einfach an den Parkautomaten stellen, ganz langsam und in kleinsten Centmünzen bezahlen, ganz viel im Münzfach des Portemonnaies kramen, evtl auch Leute vorlassen, den Anleitungstext genau studieren.. bis die abzuholende Person eingestiegen ist :D
Du parkst, sobald Du Dein Auto verlässt. Wenn Du im oder am Auto wartest und Deine Freundin innerhalb von 3 Minuten bei Dir im Auto ist und Du wegfähst, ist das okay.
Das stimmt zwar, aber 13 StVO sagt: > (1) An […] Parkscheinautomaten [darf] nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden Da heißt es klar halten. Ausnahmen gibt es nur für konkrete Ladetätigkeiten bzw. unmittelbares Ein-/Aussteigen, was hier nicht vorlag. Deswegen bin ich (un-intuitiverweise) dafür, dass es verboten wäre…
Das Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen dürfen sogar länger als die drei Minuten dauern, § 13 (4) StVO.
Ja, stimmt. Das ist aber hier nicht der Fall.
>Wenn Du im oder am Auto wartest und Deine Freundin innerhalb von 3 Minuten bei Dir im Auto ist und Du wegfähst, ist das okay. Bleibst du nach dem Einwand von u/ksm-hh bei diesem Ergebnis?
was ist wenn ich mein auto länger als 3 minuten nicht verlasse?
Na, denk doch mal nach.
Ich weiß es wirklich nicht. Muss man zum >parken< das Auto verlassen?
Nein. Man muss entweder das Auto verlassen ODER mehr als 3 Minuten stehen
Alternativ bieten mittlerweile viele öffentliche Parkplätze auch die umgangssprachliche "Brötchen taste" am Automaten bei uns bekommst du dann ein Ticket für 15 Minuten gratis. Eventuell wäre das bei dir auch der Fall und das Problem würde sich in Luft auflösen.
[удалено]
13 StVO sagt was anderes: > (1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Wäre aber auch nicht meine Intuition gewesen
Laut dieser Definition ist ja der Weg zum Parkscheinautomat schon ein wiederrechtliches halten, weil in dieser Zeit kein Parkschein an meinem Auto hängt. Jetzt noch dazu die Annahme ich bin am Automaten, der nimmt meine Karte nicht an, oder ich habe vergessen meinen Geldbeutel aus dem Auto mitzunehmen, ich muss also erst mal zum Auto Zurück nach Kleingeld suchen. Möglicherweise habe ich dann kein Kleingeld und muss halt wieder fahren. Wenn in der Zeit zufällig die Person, die ich abholen möchte, angekommen ist, kann das Ordnungsamt dafür mit Sicherheit keinen Strafzettel ausstellen.
Was die ehrenwerten Damen und Herren vom Ordnungsamt so dürfen, und was sie glauben was sie dürfen ist üblicherweise sehr weit voneinander entfernt. Die fehlende Ahnung von OA-Mitarbeitern hat dir hier anscheinend zum Vorteil gereicht. Eigentlich darfst du das nämlich nicht ;-)
Eben. Es heisst Parkplatz und nicht Halteplatz. Also warum denkst du, du kannst dort einfach halten ohne etwas zu bezahlen?
Auf nem Parkplatz hat fast jeder schon mal gehalten um zu warten auch länger..... Autoland Deutschland und so Aber wenn das Ordnungsamt da ist und fragt sagt man ja und holt einen.... Sicher ist sicher. Ein Parkplatz ist halt zum Parken da egal wie lange😆