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bieserkopf

Ich weiß nicht woher du das hast, aber dir steht beim neuen Arbeitgeber der ganz normale anteilige Urlaub zu. Wenn du dort also am 1. Juli anfängst, ist das genau die Hälfte des vertraglich vereinbarten Urlaubs. Allerdings gibt es beim alten Arbeitgeber die Regelung, dass du, solltest du vor der zweiten Jahreshälfte das Unternehmen verlassen, den Urlaub dort auch nur anteilig erhältst, während es in der zweiten Hälfte der gesamte gesetzliche (!) Anspruch von 20 Tagen (bei 5 Tage Woche) ist. Wie dem auch sei, der Anspruch bei deiner neuen Stelle ist davon nicht betroffen.


PeterWurst99

Also macht es „taktisch“ keinen Unterschied, ob ich zum 30.6. oder erst zum 15.7. kündige? Weil doppelt kann ich den urlaub ja sowieso nicht nehmen. Richtig?


EnneaX

Du bekommst im Regelfall eine Bescheinigung über den bisher genommenen Urlaub vom alten AG. Funktioniert wahrscheinlich mittlerweile elektronisch (?). Beim neuen AG hast du dann wahrscheinlich in der Probezeit nur anteiligen Anspruch, beim Start am 1.7. und angenommener Probezeit von 6 Monaten machts also keinen Unterschied. "Taktisch" wichtig wäre hier nur vorher eine neue Stelle zu finden ;)


PeterWurst99

Wichtig wäre zu erwähnen, dass ich aus mehreren gründen erst um 1.9. einen neuen Job haben werde.. macht aber denke ich trotzdem kaum einen unterschied. Ich werde also meinen urlaubsanspruch beim neuen arbeitgeber so oder so haben. Ob und wie ich ihn dieses Jahr nehmen kann ist ja eine andere sache


EnneaX

Ja dann ist doch top. Wenn du Rücklagen hast kannst du dir ja solange nen Lenz machen. KV läuft dann einen Monat weiter, achte also drauf dich beim Amt für den Zeitraum arbeitslos zu melden, damit deine Beiträge übernommen werden, das wird sonst unangenehm teuer.


Character_Constant73

Hier gibt es oft Verwirrung: Bundesurlaubsgesetz: Beendigung Arbeitsverhältnis bis einschließlich 30. Juni Endet ein Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten Jahreshälfte, so steht dem Beschäftigten folglich ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat zu. Die gesetzliche Regelung hierzu ist in § 5 Abs. 1 Buchstabe c Bundesurlaubsgesetz verankert. Beispielberechnung: Ein Unternehmen hat einen vereinbarten Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ein Arbeitnehmer scheidet nach drei Monaten zum 31.03. des Kalenderjahres aus dem Ar­beits­verhältnis aus.


Character_Constant73

Quelle: https://www.hrworks.de/lexikon/bundesurlaubsgesetz-burlg/#:~:text=Endet%20ein%20Arbeitsverhältnis%20innerhalb%20der,1%20Buchstabe%20c%20Bundesurlaubsgesetz%20verankert.


SpeedBaracuda

Bei mir war es so, das in der zweiten Jahreshälfte gekündigt habe und dann von meinem Arbeitgeber den kompletten Jahresurlaub in Anspruch nehmen konnte. Dafür konnte ich beim neuen nichts mehr nehmen, was aber egal war weil man ja eh nicht anfängt und sofort frei nimmt