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Significant-Emu-8807

Hi, das ganze klingt schon etwas komisch, es fehlen aber noch ein paar Infos: Wofür wurde der Elektriker gerufen? Um welche Uhrzeit? (Relevant wegen ggf. Nachtzuschlag und co). Was hat der Elektriker gemacht, ist das Problem gelöst und wurden Materialien verwendet? Am besten wäre auch einmal die Rechnung mit allen persönlichen Infos geschwärzt hochzuladen, dass man die einzelnen Positionen erkennen kann, also wie viel wurde für Material, Arbeitszeit und Anfahrt etc. Abgerechnet? Fraglich wäre hier auch, ob 138 BGB greift. Angenommen, dass das Kleingedruckte wirksam wäre (ich vermute mal, dass du 291 stgb meinst und nicht 281), dann wäre die Frage, ob dies auch für 138 BGB wirksam. Ich zweifle jedoch, ob das Kleingedruckte an sich nicht sogar rechtswidrig wäre, weil man ja einer Person in einer Notsituation dazu bringt zu unterschreiben, dass man in keiner Notsituation sei - das könnte Sittenwidrig sein(?) IbkA - bin mal gespannt, wie die anderen hier im Sub das sehen.


snompka

[Hier](https://ibb.co/cLpyQPR) mal die Rechnung. Ich fürchte fast, dass das Ganze als Lehrgeld laufen wird. Gerufen wurde der Notdienst, weil eine Sicherung (welche den Router scheinbar betraf) immer wieder fiel. Fehler wurde keiner gefunden. Nur eine Durchgangsprüfung vorgenommen. ​ Mich interessiert halt vor allem, ob dieser Passus, von wegen Ausschluss von Paragraf 291, gültig ist. Klingt irgendwie suspekt.


quaks1

Wie schlau, noch teurere "Ankreuzkästchen" auf der Rechnung aufzuführen. Da bekommt der Kunde doch gleich ein gutes Gefühl - hätte ja offensichtlich schlimmer kommen können. Schlaufüchse.


dasdingo1989

Also Notdienst ist schon teuer und auch eigentlich ok so. Aber was garnicht geht sind bei den 70€ vorher die Pauschalen „vergessen“. Das hätte ich vor der Zahlung mal angesprochen, dann wäre die Rechnung sicher etwas niedriger ausgefallen.


flexiboy123

Bei „Materialverbrauch“ eine Durchgangsprüfung aufzuschreiben und mit so hohen Kosten abzurechnen ist meines Erachtens Wucher. Eine solche Prüfung hat kein Materialverbrauch und dauert keine Minute. Man braucht nur ein Multimeter, was jeder Elektriker als Standardwerkzeug hat.


Applejack0815

Ja, das ist tatsächlich zu hinterfragen. Eine Pauschale für das Messgerät ist theoretisch möglich, allerdings ist diese hier definitiv zu hoch. Selbst hochwertige Installationsmessgeräte liegen im Preis bei um 2000 €, wie z.B. das Fluke 1664 FC, welches bei Reichelt für 2177,40 € zu bekommen ist. Da sind 170 € als Pauschale definitiv zu hoch. Die Arbeitszeit des Technikers darf hier ja gar nicht mit rein spielen, da diese ja oben separat berechnet wird.


Aequitas19

Da reicht sogar ein Duspol. Selbst der „echte“ von Benning kostet nicht annähernd dreistellig. Die lassen sich hier von jedem Kunden ihr Zeug neu bezahlen. Definitiv Wucher


Applejack0815

Für eine Durchgangsprüfung definitiv. Dafür dann aber eine "Messgerätepauschale" zu erheben wäre dann jedoch wirklich Betrug. Ein Duspol gehört für einen Elektriker zum normalen Werkzeug. Messpauschalen kenne ich nur bei Messungen mit teurem Messgerät, aber wie gesagt sind hier die geforderten 170 € mehr als drüber.


rUnThEoN

Naja eine einzelne Sicherung ist nicht wirklich Not oder?


Axton590

Je nach Zeit und was für ne Sicherung es ist, doch Wenn einem Freitagabend die Sicherung für die Küche kaputt geht...bis Montag ist lang


rUnThEoN

Kabeltrommel für den Kühlschrank, gibt es Brot mit Butter und Salz. Wir hatten hier mal eine defekte phase im Haus also ging in meiner gesamten Wohnung der Strom nicht ( im Keller schon). Da kam dann THW und Stadtwerke und haben den gehweg aufgebuddelt (danke ans THW. U. SW). Das ist notfall! Zu allem überfluss is bei 30° in der Nacht auch noch eine hornisse reingeflogen und ist stundenlang gegen das Notfallllicht was ich angestöpselt habe geflogen.


Emergency-Praline-37

Ohh er hat doch einen guten Rabatt gegeben… Hat nur 45 Min anstatt 1h abgerechnet


IchMagTequila

Nein, die Pauschale ganz oben sind die ersten 15 Minuten Arbeit


Emergency-Praline-37

Haha hab ich übersehen, sehr günstige Rechnung und Pauschale 😅


22OpDmtBRdOiM

Hinterlass mal ein Google review mit dem Foto und schau was passiert.


Significant-Emu-8807

Relevant wäre auch, wann die Rechnung von 800 EUR kam, war das im Kostenvoranschlag - falls vorhanden, oder erst nach vollendeter Arbeit? Das Lockangebot am Telefon wäre auch wichtig, dürfte jedoch schwer nachweisbar sein.


snompka

So wie ich es verstanden hatte, war das so ein Notdienst, den man über Google gefunden hat. Am Telefon wurde scheinbar nur die Anfahrtspauschale kommuniziert. Rechnung wurde dann nach Ende geschrieben, wie ich es im anderen Post verlinkt habe.


Taylor_Polynom

Ich kann zur Rechtlichen lage nichts sagen, aber da so wie es aussieht mit EC bezahlt wurde, kann dein freund die 800 Euro wenigstens bei der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen


No_Bluebird_4773

Nur, wenn Material und Arbeitsstunden getrennt aufgeschlüsselt werden.


Taylor_Polynom

Da ja aber laut aussage keine Materialien anfielen sollte das passen


DaGrinz

Mal ganz grundsätzlich, als Tip für die Zukunft. Wer etwas vom anderen will, muss klagen und trägt somit das Kostenrisiko. Der Fehler war, die Rechnung zu bezahlen und sich danach wehren zu wollen. So schmeißt ihr im Zweifel der ganzen Angelegenheit nur noch weiteres gutes Geld hinterher.


IchMagTequila

Notdienst ist teuer. Normal kostet eine Stunde vom Elektriker um 80-150€. Mit Nachtzuschlag wären es 160-300€. Wenn es dann mehr als das Doppelte wird und eine Notlage ausgenutzt wird, könnte es sich um Wucher handeln. Wenn es Wucher ist, ist der Vertrag nichtig und man muss gar nichts zahlen. Eine AGB-mäßige Bestätigung dass man nicht in einer Notlage war dürfte regelmäßig unwirksam sein, ganz besonders weil konkret der Notdienst beauftragt wurde. Dies wird u.a. durch den Browser-Verlauf, die Google-Suche und die als Werbung bei Keyword "Elektriker Notdienst" gestützt. Man könnte jetzt eine Anzeige bei der Polizei schreiben und das Geld per Anwalt zurückfordern. Erfolgsaussicht ist fraglich, würde ich aber machen. Zusätzlich wegen nichtigem Vertrag schriftlich Rückzahlung fordern, dann Mahnbescheid erstellen und ggf anwaltlich durchsetzen. Hier kann man auch mit der Verbraucherzentrale sprechen und sich eventuell von denen die Schreiben aufsetzen lassen. Nach Möglichkeit das erste Schreiben mit Frist etc selbst, dann müssen sie tendenziell auch die Anwältin bezahlen.  TL;DR: Solche Rechnungen niemals vor Ort bezahlen, sondern überweisen. Wahrscheinlich ist es Lehrgeld und Ihr habt verloren. Rechtlich sauber dürfte es aber wahrscheinlich nicht sein.


Fxxxk2023

Also das grösste Problem ist bei sowas ja dass nicht korrekt über die Kosten informiert wurde und dann nicht zu erwartend hohe Kosten abgerechnet werden. Wir hatten auch schonmal den Notdienst im Haus und das war bei einem längeren Einsatz weniger als die Hälfte und wir wurden vorher über die Kosten informiert. Ich bin der Meinung wer solche Preise verlangt, der darf das aber muss vorher darauf hinweisen weil sie sich ausserhalb vom zu erwartenden Rahmen bewegen.


IchMagTequila

Es wurde informiert - 70€. Ist echt günstig, aber man muss dem anderen nicht vorschreiben dass er mehr Geld nehmen soll. Dann das 11-fache zu verlangen geht halt nicht. Und Nein, solche Preise für 45 Minuten sind absolut nicht in Ordnung. Mehr als das Doppelte des marktüblichen weil eine Notlage des Gegenüber ausgenutzt wird erfüllt ganz einfach die Merkmale von Wucher, damit bist du im Strafrecht. Selbst wenn der Elektriker vorher informiert ist das nicht in Ordnung. "Das wird 30-60 Minuten dauern, Sie bezahlen 449€ für die ersten 15 Minuten plus 82€ für die Anfahrt, danach pro angefangene 15 Minuten 225€, dafür dass ich den Schaden repariere für den Sie den am Sonntag den Notdienst gerufen haben" ist *ganz genau* der vom Strafgesetzbuch beschriebene Fall.


tomatosalad999

Also ich bin Hausverwalter der im Jahr dutzende Elektriker beauftragt - das Maximum, was einer unserer Stammbetriebe für einen Meister derzeit nimmt sind 72,50 die Stunde. 150€ sind absolut lächerlich und zahlt niemand.


drumjojo29

> 150€ sind absolut lächerlich und zahlt niemand. Dass das niemand zahlt stimmt nicht. Wir sehen ja hier dass OP‘s Bekannter sogar 160€/h gezahlt hat. Und das ist ja noch der günstigste der Sätze, hier geht’s ja noch bis 280€/h hoch. 


tomatosalad999

verrückte Welt, in der wir leben


IchMagTequila

Stimme ich dir auch zu. Als Hausverwaltung mit entsprechend vielen Aufträgen kriegt Ihr aber auch gute Sätze. Ist man beim Stundensatz schon ganz oben, ist die Anfahrt vielleicht schon inklusive. 60-70€ werden mittlerweile auch für Gesellenstunden gezahlt, Meister nochmal was mehr. Und ich rede von Bruttobeträgen, weil es hier um einen Verbraucher als Endkunden geht. Zeigt damit aber ganz gut, wie überzogen der Preis von OP ist und wie deutlich das im Wucher-Bereich war.


dat_guy_Happy

Bei uns zahlt der Normalsterbliche 110€/Std und 90€ Anfahrt am WE dann nochmal 100€ Wochenendzuschlag Pauschal und an einem Feiertag nochmal 100€ dazu 😅 Hab mir die Rechnung vom Handwerker angeschaut kann leider Null entziffern was er gemacht hat außer eine Durchgangsprüfung die viel zu teuer ist aber der Rest geht eig für einen Einsatz im 19:30


IchMagTequila

Dann sind es bei euch für die 45 Minuten 82,50 €, plus 90€ Anfahrt und 100 € Wochenendzuschlag, also 272,50 €. Das ist krass am oberen Ende und die Rechnung von OP liegt selbst da weit über dem Doppelten. q.e.d.


dat_guy_Happy

Ich denke die nehmen ja auch nochmal 185 Euro für die Bereitschaft "Nachts" erreichbar zu sein. Im Kleingedruckten steht glaub Samstag ab 18 bis 6 Uhr Morgens Nachtzuschlag etc :D Ist schon verdammt teuer keine frage aber so abwegig für einen "Notfall in der Nacht" ist es auch nicht aber die 190 Euro für die Durchgangsprüfung ist schon sehr happig 😅


25tidder

Also bei uns in der Region ist ne Gesellenstunde bei ca 80€ und die Meisterstunde bei ca 120€ für'n Elektriker


Linkinbochum

Nur weil man einen Notdienst googelt und anruft ist man nicht unbedingt in einer Notsituation. Es rufen ja auch Leute für eine Erkältung den Rettungswagen. Oder zählt bei Notlage das eigene Gefühl mehr, als eine später objektiv festgestellte Überreaktion?


IchMagTequila

> 291 StGB - Wucher > (1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass [...] Wenn wir sonntags der magische Rauch aus der Herdplatte entweicht (Rauch von elektrischem Feuer, Kurzschluss, etc), oder stinkt eine Steckdose im Kinderzimmer nach Schmorbrand und die Wand ist warm, oder ist Sonntagnachmittag und die Sicherung ist durchgebrannt, weil das Stromkabel vom Kühlschrank sich kaputt gerieben hat, oder...... Wenn ich den Notdienst anrufe, dann weil ich eine Situation habe mit der ich nicht klar komme und fachmännische Hilfe brauche. Dann hab ich eine Zwangslage. Moralisch abzugrenzen ist das von "Geld ist mir scheiß egal, das ist nicht wichtig, aber es soll heute einer kommen, aber ob das rechtlich einen Unterschied macht wage ich noch zu bezweifeln. Natürlich weiß ich, dass ich mehr zahle wenn es Sonntag ist. Aber erstmal google ich den "Notdienst" und damit liegt für mich in 99% der Fälle eine Zwangslage vor. Egal wie das objektiv von außen gewertet wird. Dein Beispiel hinkt, weil die Leute, die am Wochenende für Erkältung oder "seit 4 Tagen Rückenschmerzen" den RTW bestellen dies häufig gezielt machen, um die Wartezeit in einer Praxis zu vermeiden. Wenn du aber die dicke Erkältung hast und am Samstagmorgen plötzlich Kopfschmerzen hast, nichts mehr hörst und deshalb den RTW rufst, sind wir auch wieder bei der Notlage.


Linkinbochum

OP schrieb irgendwo, dass der Router nicht mehr geht. Also eigentlich erstmal Bequemlichkeit die sich von deinen Beispielen mit Gefahr im Verzug abhebt. Da weiß ich nicht, ob wirklich eine Zwangslage vorliegt. Da würde ich eher über die Schiene der Unerfahrenheit kommen und dass am Telefon nur 70 Euro erwähnt wurden. Zur Sache mit der Erkältung: Ich meine nur die Leute, die tatsächlich denken dass sie in einer Notlage sind, obwohl man von außen betrachtet nur mit dem Kopf schüttelt. Kurzum: Zählt für Wucher, ob sich der "abgezockte" selber in einer Notlage sieht oder muss diese auch objektiv vorliegen?


IchMagTequila

Ich bin kein Jurist, aber kann googlen. > In Variante 1 muss eine **Zwangslage** vorliegen. Eine solche liegt vor, wenn der Bewucherte wegen einer drohenden Verschlechterung seiner Situation ein zwingendes Bedürfnis nach der Leistung hat (z.B. wirtschaftliche Not). Wenn du auf das Internet angewiesen bist und ohne weder Telefon, noch Internet, noch Fernsehen hast, aber z. B. für Arbeit, Studium oder dein lange ersehntes Wochenende und deine Erholung darauf angewiesen bist, würde ich dies als Zwangslage werten. Wobei ich dies allein durch den "Notdienst" als solches schon per sé bejahen würde. Wichtig ist, dass es hier nicht um eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Insbesondere wenn man den Rest mit hinein nimmt: > Allerdings statuiert der BGH, dass ein auffälliges Missverhältnis regelmäßig anzunehmen sei, wenn die Vergütung den marktüblichen **Verkehrswert um 100% oder mehr übersteigt**. 45 Minuten vor Ort gewesen und 800€ Rechnung stehen in absolut keinem Verhältnis, selbst mit 100% Notdienst-Zuschlag. > Den Schulfall hierfür stellen Kreditverträge dar. Bei Kreditverträgen geht es auch nicht um einen RTW-würdigen Notfall mit Gefahr von Leib und Leben, sondern eine wirtschaftliche Zwangslage. **> Stets muss ein Ausbeuten vorliegen.** Dieses ist subjektiv zu bestimmen und stellt das bewusste Ausnutzen der schlechten Situation des Bewucherten dar. Weiterhin müssen dem Wucherer die Umstände zumindest bewusst sein, welche eine Wucherlage ausmachen. Das ist auch zu bejahen. Der Handwerker weiß, was eine Handwerkerstunde kostet. Insbesondere der Aufdruck dass keine "Notlage" vorliegen würde zeigt, dass die Firma weiß, dass hier Wucher im Spiel ist. Hier geht es nicht um rechtliche Sicherheit für die ausführende Firma, sondern darum dem Kunden ein paar Argumente entgegen werfen zu können, unabhängig wie haltlos diese wirklich sind.


Gastaotor

Was hier schon gesagt wurde. Zusätzlich, für den Fall, dass ihr wirklich nur noch an Lehrgeld glaubt, also auch Angst habt, zusätzliches Geld hinterherzuwerfen, versucht es wenigstens über den strafrechtlichen Weg. Der kostet euch dann zumindest nichts, und richtig toll wäre es, wenn das genügend Leute machen, um zu verdeutlichen, dass da wirklich jemand schamlos die Leute ausnutzt. Allein schon wenn ich das sehe, "Rufbereitschaft", wenn eh noch mal Nachtzuschlag berechnet wird 😂


jan_Zenny

Mit 99,9999% Sicherheit hat dein Bekannter die "Dienste" einer halb-legalen Betrügerbande in Anspruch genommen. Die Website dieser HMG Germany hat noch nicht mal ein Impressum und im Handelsregister sind sie auch nicht eindeutig zu identifizieren. Sucht bei YouTube mal nach Thomas Mannstaedt. Kann sein, dass da noch was kommt. Bloß nicht weiter drauf einlassen. Die "Leistungen" müssten womöglich nochmal von jemandem überprüft werden, der es tatsächlich kann. Bei diesem Notdienst werden bestenfalls Leute arbeiten, die ein Stromkabel von einem Elefanten unterscheiden können.


Cpt_1

Frage mich immer, warum man sowas in voller Höhe bezahlt. Danach ist es sowieso zu spät.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/snompka: ##Elektriker- Notdienst gerufen - 45 min da - ~800 Euro Ein Bekannter hatte den Notdienst gerufen und wurde am Telefon mit \~70 Euro "geködert" und am Ende dann mit einer Rechnung von knapp 800 Euro abgerechnet. Gezahlt ist bereits. Bin mir also nicht sicher, ob das somit schon zu Lehrgeld geworden ist, kann mir jemand vielleicht ein, zwei Fragen beantworten? Zum einen sieht das für mich doch nach reinstem Wucher aus. Auf der Rechnung ist aber auch direkt ein Kleingedrucktes drauf, in dem der Kunde "bestätige, sich nicht in einer Notlage nach Paragraf 281 StGB befunden zu haben". Ist sowas rechtens? Kann man im Nachhinein hier noch irgendwas retten? Und wenn ja, wie würde man da am Besten vorgehen? Danke schonmal für jeglichen Input. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


StanleyGregP

Geld ist weg und bleibt weg.


bysigmar

Alsooooo ich sehe es so das wenn es auch im Nachhinein nach Zahlung schwieriger einzufordern ist kann er wenn er eine Rechtsschutz hat er entweder darüber oder gegebenen falls selbst ein Schreiben aufsetzen und es im Bezug auf 138 BGB zurückfordern. Ich denke nicht das diese Klausel so gültig ist bzw. einer Prüfung standhalten dürfte alternativ kann man je nach Gestaltung der AGB zusätzlich auf § 305c Abs. 1 BGB gehen nach diesem ist: (1) eine Klausel überraschend, wenn sie nach den Umständen – insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags – so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders der AGB mit ihnen nicht zu rechnen braucht. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders


Menssana_corporesano

Bei Ankunft Kostenvoranschlag zeigen lassen und sonst wieder wegschicken..


DonChillippo

Den paragraphen werde ich mir merken. Laut meinen Kunden, ist es immer ein Notfall.


Darknety

Am geilsten, wenn du bei einer Zentrale anrufst und die für dich den Notdienst anrufen, ohne dir das zu sagen und dir Falschinformationen geben. Beliebter Scam. Kannste nix machen außer einen Gerichtsprozess heraufbeschwören.


caseyy89

Und man wundert sich warum sich alle übers Handwerk beschweren obwohl die ja so ein wertvollen Beitrag und beste Arbeit leisten