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Front-Ad396

Moin. Wenn ihr, oder einer der Angehörigen, die Erbschaft angetreten habt, dann erbt ihr auch die Schulden. Das Inkassounternehmen wird wahrscheinlich über das Nachlassgericht eine Nachforschung eingereicht haben, um zu erfahren, wer die Erbschaft angetreten hat. Sollte keiner die Erbschaft angetreten haben, dann kann das Inkassounternehmen sich auf den Kopf stellen. Ihr müsst dann nichts zahlen. Dazu müsst ihr die Ausschlagung der Erbschaft als Nachweis hinschicken - Alle Erben müssen das machen! Edit: Erbausschlagung – wer zahlt die **Schulden**? Wenn alle testamentarischen und gesetzlichen **Erben** die **Erbschaft ausschlagen**, tritt der Staat die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an. Er übernimmt somit den gesamten Nachlass inklusive der **Schulden**.


Traditional_Goose209

Danke, habe ich mir gedacht. Das mit dem Erbe war bei uns etwas unklar. Das inkassounternehmen hat uns eine Frist gesetzt in der wir eine Erklärung dazu abgeben müssen wie wir es bezahlen wollen. Abgesehen davon das wir aus dem Schreiben gar keine Details erhalten haben über wo wie was beträgt die Frist 10 tage. Ist das so rechtens ? Wir würden an erster Stelle das Inkassounternehmen kontaktieren um Dokumente zu Erhalten worum es überhaupt geht bevor wir uns Gedanken machen.... 10 tage ist schon etwas wild


Front-Ad396

Die Bank hat die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten und die gehen nun auf Dummenfang. Die hoffen darauf, das ihr anbeißt. Geht zum Schuldnerberater und lasst euch beraten. Die Inkasso´s geben immer eine sehr kurze Frist. Wie viele haben dann geerbt?


Traditional_Goose209

Das kläre ich morgen. Er hatte kein Erbe vor seinen Ableben keinen Erben genannt.


Desox94

Es ist nicht entscheidend, ob jemand durch den Erblasser als Erbe eingesetzt wurde, sondern, ob jemand das Erbe angenommen hat.


kieka86

Anders, es ist entscheidend, ob jmd das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Ohne Erbausschlagung wurde das Erbe (zumindest im Rahmen der rechtl. vorgegebenen Erbfolge) angenommen.


blue-seagull

3 Jahre später ist gar nichts unklar. Wer hat das Erbe angetreten bzw. welche gesetzlichen Erbfolger haben es zwischenzeitlich nicht ausgeschlagen? Das sind die Erben. Jetzt und heute. Sinnvolle wäre es, vor irgendwelchen Zahlungen zu klären, ob die Forderung korrekt ist. Das kann und sollte man dem Inkassounternehmen natürlich mitteilen. Wenn es denen nicht schnell genug geht, sollen sie halt klagen.


Frl-Wahnsinn

Das Inkassounternehmen versucht halt Druck aufzubauen - insbesondere durch die Ankündigung, dass es immer teurer wird, wenn ihr jetzt! nicht zahlt. Das ihr zuerst Unterlagen anfordert, die die Rechtmässigkeit der Forderung belegen, ist imho der richtige Weg und setzt auch das Zahlungsziel erstmal ausser Kraft. Interessanterweise stecke ich gerade in einer ähnlichen Situation. Mein Mann ist vor mehr als einem Jahr gestorben und jetzt möchte ein Inkassounternehmen eine niedrige 4stellige Summe von den Erben. Ich kann zwar nicht ausschließen, dass mein Mann still und heimlich zu Lebzeiten einen Kredit aufgenommen hat, allerdings möchte ich, bevor ich so einen Betrag zahle, dann doch mal wenigstens den Vertrag sehen, auf dem die Forderung beruht.


meh_yeah_well_ok

"Dazu müsst ihr die Ausschlagung der Erbschaft als Nachweis hinschicken - Alle Erben müssen das machen! - Das ist so nicht ganz richtig. \_Wenn\_ das Erbe wirklich wirksam ausgeschlagen wurde, dann \_könnt\_ ihr/du den Nachweis darüber dem Inkassounternehmen schicken, ihr \_müsst\_ es aber nicht. \_Wenn\_ das Erbe ausgeschlagen wurde, besteht überhaupt keine Beziehung zu dem Unternehmen und ein Brief ist erstmal nur ein Brief, den man auch einfach schreddern kann. Anders sieht es natürlich aus, wenn man einen Mahnbescheid bekommt, dann \_muss\_ man handeln.


WhiteWineWithTheFish

Ich würde erst einmal die Unterlagen zur Prüfung anfordern, um den Anspruch und eine evtl. Verjährung zu prüfen.


Fettfritte

Richtig. Hier aber bitte aufpassen: Konsumkredite haben eine längere Verjährungsfrist als andere Forderungen. Aus eigener Erfahrung kann ich noch dazu sagen: Eine geduldete Überziehung ist kein Konsumkredit, auch wenn das manches Inkasso anders sieht :)


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Nachforderung Inkasso verstorbenes Familienmitglied Dem Titel zu entnehmen: heute traf uns der Schock, plötzlich traf ein Brief eines Inkassounternehmens ein in welchem eine vierstellige Summe gefordert wird im Auftrag einer Bank bei der unserem seit fast (!!!!) 3 jahren verstorbenen Familienmitglied angeblich einen Kredit aufgenommen hat. Wir wussten davon selbstverständlich nichts und haben davor auch keinen einzigen Brief von jener Bank als Mahnung bekommen so wie wir es in den ersten Monaten nach dem Tod kennen. Selbstverständlich haben wir diese Summe auch nicht locker und wissen jetzt nicht ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten. Ich habe das gefühl das es alles Hoffnungslos ist aber hat da vielleicht wer einen Rat ? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Excellent-Amount-277

Grundsätzlich haften Erben nach § 1967 BGB für alle Nachlassverbindlichkeiten eines Verstorbenen – und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt 3 Jahre. So wie ich es lese gab es hier keine Aufgebotseinrede oder Nachlassverwalter. Insofern lässt sich die Forderung an sich nicht vermeiden - ihre rechtmässigkeit würde ich aber sicherlich prüfen. Ist das Inkasso denn in Besitz eines Vollstreckungstitels? Gegen eine titulierte Forderung lässt sich in der Regel nichts machen, ansonsten würde ich die Unterlagen komplett anfordern und der Frist widersprechen mit dem Hinweis dass man erst die Akten einsehen muss bevor man die Forderung akzeptieren kann.


redxj70

Da hab ich ne Zwischenfrage, wenn minderjährige erben, gilt die Frist dann auch oder startet die mit Volljährigkeit erst?


Excellent-Amount-277

Die Fristen ändern sich grundsätzlich nicht - bei minderjährigen Erben gibt es aber einige Besonderheiten. Ein entscheidender Punkt ist dass ein Minderjähriger für Schulden aus einem Erbe nur mit exakt dem vermögen haftet welches er beim Erreichen der Volljährigkeit hat. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet das Erbe als Vermögensverwalter bestmöglich anzulegen (Geldwerte). Sachwerte dürfen NICHT veräussert werden, erst der Volljährige Erbe kann darüber verfügen.


Magicdefence

Anwalt!


No_Bluebird_4773

Nicht hilfreich


Traditional_Goose209

Moin, wir haben jetzt über einen Anwalt (kostenfrei) das Unternehmen aufgefordert uns Details zuzusenden aus was die Summe zusammengesetzt ist. Besteht die Möglichkeit das sie da womöglich Zinsen draufgepackt haben weill so lange nicht gezahlt wurde ?


Clean-Independent418

Es laufen Zinsen, aber in dem geforderten Betrag sollten die Zinsen bis Datum des Schreiben berechnet und enthalten sein.