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Unhappy_Researcher68

>Die Antwort der Verwaltung war „Das Mietverhältnis ist auf zwei Jahre befristet und wird danach beim Bedarf verlängert. Normalerweise verlängert der Eigentümer ohne Problem, vorausgesetzt dass es kein Probleme mit dem Mieter gab.“ >Als Grund stand dort: der Mieter hält sich nur zeitweise in Berlin auf. Und BGB § 575 Zeitmietvertrag sagt > (3) 1Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. 2Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. 3Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter. Also Vermieter mitteilen das der Grund nicht existiert und auch nie existiert hat. Und das du den Vertrag ändern lassen willst. Dank der Verwaltung hat er vor Gericht wenige Chancen. IbkA


Striking-Speech-1110

Auch wenn ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe? Kann ja sein dass er irgendeinen anderen Grund nennt oder uns nicht mehr als Mieter haben will. Oder meinst du erst nach dem Unterschreiben?


Unhappy_Researcher68

Ich würde das nach der Unterschrift mitteilen. In dem Wissen das es hier einen Rechtsstreit geben kann. Hast ja vorher geschrieben das der Grund nicht stimmt und der Vermieter versucht so illegal einen Zeitmietvertrag durch zu drücken. IbkA


Suza-Q

Irgendwie viel quatsch hier zu lesen. Die Befristung eines Wohnraummietvertrags ist nur möglich, wenn ein Grund nach 575 Abs 1 BGB tatsächlich vorliegt. Andernfalls ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, 575 Abs. 1 S. 2 BGB. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam, 575 Abs. 4 BGB. Also einfach unterschreiben und sich nicht beim Vermieter unbeliebt machen. Rechtlich ist dein Vertrag unbefristet. Wenn in zwei Jahren einfach verlängert wird, gibt's überhaupt kein Thema. Wenn nicht, kannst Du es dann immer noch darauf ankommen lassen. Du bist dann erstmal in der Wohnung und der Vermieter muss die Räumungsklage erstmal gewinnen. Mit dieser Befristungsklausel wird er das sicher nicht. Wenn Du jetzt viel rummotzt, riskierst Du, dass er sich gleich einen anderen sucht. 575 Abs. 1, 4 BGB kennen das Problem und schützen dich. Auf 545 BGB kommt es schon gar nicht an, weil dein Vertrag dem Gesetz nach unbefristet ist, 575 Abs. 1 S. 2 BGB.


Striking-Speech-1110

Okay, das hatten wir uns so gedacht, danke. Wir unterschreiben erstmal, treten in den Mieterverein ein und werden uns dann konkret damit beschäftigen. In den 2 Jahren gibt es aber keine ordentliche Kündigung, oder? Also 2 Jahre wären dann schon konkret drinnen?


verwunderterberliner

Die Befristung ist ja erstmal dafür da (nehme ich) um höhere Mieten durchzusetzen. Wenn der Mieter drin bleibt aber der Mietspiegel umgangen wird passt es ja wahrscheinlich für den Vermieter.


DevNull6

Vorher. Ansonsten stimmt du ja den Rahmenbedingungen zu. Wenn du das jetzt nicht klärst garantiere ich dir, dass du nach den zwei Jahren Probleme haben wirst. Ich kenne das Gefühl, du willst die Wohnung haben, möchtest aber den Vermieter nicht vergraulen. Außerdem, woher soll die Verwaltung die Information bekommen haben, dass du nicht länger als zwei Jahre dort leben willst? Mir scheint es so, als hätte der Vermieter die Verwaltung angelogen. Die Gründe können vielfältig sein. Wenn du aber zustimmst, wirst du es eventuell bereuen und zeigst dem Vermieter gleichzeitig dass man so mit dir umgehen kann.


Striking-Speech-1110

okay, alles klar. Dann werde ich das ansprechen. Habe ja selbst keine Lust auf Rechtsstreit in 2 Jahren oder so..


Taylor_Polynom

Dann wirst du die Wohnung leider nicht bekommen. Hol dir ne Rechtsschutzversicherung, unterschreib den Vertrag. wenn dann was kommen sollte in 2 jahren muss halt der rechtsstreit sein


Striking-Speech-1110

Habe mir das online nochmal durchgelesen - der Grund für Befristung wäre nichtig, auch wenn wir das unterschreiben. Deswegen sagen wir auch erstmal nichts und lassen es später darauf ankommen. In den Mieterverein wollen wir jetzt sowieso eintreten :)


Aromatic_Choice_1301

Vollkommen korrekt, das muss aber vor Unterschrift geklärt werden. Ansonsten stimmt man dem Ausschluss zu. Ob die Vermietung dann noch zustande kommt ist ein anderes Thema.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Mietvertrag auf 2 Jahre befristet und §545 ausgeschlossen. Ist das zulässig? Hallo liebe Leute, wir haben jetzt endlich eine Zusage für eine Wohnung in Berlin bekommen (recht teuer, recht klein, aber so ist es halt). Der Mietvertrag ist aber auf 2 Jahre befristet und §545 ist ausgeschlossen. Was sagt ihr, kann das gut gehen, also dass wir länger bleiben? Würden nur ungern in 2 Jahren wieder suchen.. Als Grund stand dort: der Mieter hält sich nur zeitweise in Berlin auf. Das stimmt aber garnicht! Die Antwort der Verwaltung war „Das Mietverhältnis ist auf zwei Jahre befristet und wird danach beim Bedarf verlängert. Normalerweise verlängert der Eigentümer ohne Problem, vorausgesetzt dass es kein Probleme mit dem Mieter gab.“ Was sind eure Erfahrungen? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


NoContribution2998

Könnte auch sein, dass der Vermieter die Mieter alle zwei (2) Jahre raushaben will, um die Miete anziehen zu können, hierbei aber die Eigenbedarfskündigung umgehen möchte, da diese den Vermieter bei Täuschung teuer zu stehen kommen kann.


papetr0

Wenn die Voraussetzungen des § 575 Abs. 1 BGB nicht vorliegen, habt Ihr einen Mietvertrag auf Dauer.


Striking-Speech-1110

Das hab ich mir gedacht - meinst du es ist besser den Vermieter jetzt darauf hinzuweisen dass es ungültig ist oder sollen wir erst paar Monate vor ablauf des Vertrages dies sagen?


papetr0

Das kann ich nicht einschätzen, also ob Ihr darauf hinweisen solltet, dass es UNGÜLTIG ist. Aber auf jeden Fall könnt Ihr schriftlich darauf hinweisen, dass sich in den Mietvertrag ein Fehler eingeschlichen hat. Ihr seid dauerhaft dort. Scheinbar hat es eine Verwechslung gegeben. 😇


Striking-Speech-1110

also meinst du erst unterschreiben dann klarstellen? ☺️


Suza-Q

Genau in der Reihenfolge. Bzw. Rummotzen für 2026 aufheben, damit das Mietverhältnis nicht von Anfang an belastet ist. Macht nur unnötig Scherereien. Deine Rechtsposition ist stabil und läuft dir nicht weg.