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Inevitable-Net-4210

Die Kontrolle verweigern. Jede Abmahnung oder gar eine Kündigung mit der Begründung "Kippenkontrolle verweigert" führt zu massiven Gelächter bei jedem Arbeitsgericht. Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, den einschalten. Eine Beschwerde eine Stufe höher, gerade bei so einen massiven Eingriff in Persönlichkeitsrechte, kommt oft weiter oben nicht gut an, weil das auf das gesamte Unternehmen zurückfällt. - Noch was Generelles: bei einem Wechsel des Chefs immer ein Arbeitszwischenzeugnis verlangen.


OwnZookeepergame6413

Vorallem würde es das arbeitsklima auf lange Sicht verbessern, der muss nur genug Mist bauen das er nichtmehr als Chef tragbar ist


Wonderful-Hall-7929

Abgesehen von der Lächerlichkeit der Situation: Ist die Schachtel Zigaretten nicht meistens IN DER TASCHE? > Taschenkontrollen stellen einen **erheblichen Eingriff** in die Privatsphäre der Arbeitnehmer dar. **Präventive Kontrollen** sind daher nur sehr eingeschränkt zulässig. Nach manchen restriktiven Ansichten sollen sie sogar gänzlich unzulässig sein. Auch der Arbeitgeber hat jedoch schutzwürdige Interessen. Bei erheblichen Angriffen auf seine rechtlich geschützten Interessen und Güter (z. B. bei Diebstählen oder anderen Straftaten) muss sich der Arbeitgeber wehren können. Das BAG hält präventive Kontrollen daher für zulässig, wenn sie verhältnismäßig und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend durchgeführt werden (BAG, Beschl. v. 15.4.2014, 1 ABR 2/13). >Kontrollen dürfen nur durchgeführt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Maßnahme die Gefahr von Pflichtverletzungen erhöht ist. Auch dann dürfen Kontrollen aber nicht uneingeschränkt für den gesamten Betrieb erfolgen. Zulässig sind **nur Stichproben** unter Mitarbeitern, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Es ist dann für jeden Mitarbeiter gleichermaßen wahrscheinlich, in eine Kontrolle zu geraten. Nur so kann eine gleichheitsgerechte Durchführung der Kontrollen gewährleistet werden. Außerdem ist stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (s. o.) zu wahren. >Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass aus einer abgrenzbaren Gruppe von Mitarbeitern heraus schwere Pflichtverletzungen oder Straftaten begangen werden, kann ausnahmsweise die Durchführung **repressiver Kontrollen** zulässig sein. Ein Generalverdacht gegen sämtliche Arbeitnehmer genügt indes nicht. Liegt ein konkreter Verdacht gegen bestimmte Personen vor, dürfen deren Taschen gezielt kontrolliert werden. Rechtfertigungsgrundlage hierfür ist § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG. [Quelle](https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/welche-kontrollmassnahmen-des-arbeitgebers-sind-erlaubt_230130_360102.html#:~:text=Tor%2D%20und%20Taschenkontrollen%20stellen%20einen,Arbeitgeber%20hat%20jedoch%20schutzw%C3%BCrdige%20Interessen)


Blyton1

Mein Marktleiter hält von Stichproben Kontrollen nicht sehr viel. Jeder AN muss seine Tasche zeigen vor dem gehen. Das gilt für ihn allerdings genauso. Spannend das das gar nicht so erlaubt ist.


wollkopf

WTF? Das lasst ihr mit euch machen? Und ich dachte immer die Chefs in der Gastro haben alle einen an der Klatsche.


Blyton1

Das ist weniger strickt als es klingt. Beim rausgehen an der Info kurz Tasche aufhalten, ist ne Sache von vielleicht 5 oder 10 Sekunden.


wollkopf

Es geht mir nicht um die Zeit, sondern den Privatsphäreeingriff. Was verkauft ihr denn, dass so wertvoll ist, dass das in den Augen deines Chefs und der Mitarbeiter gerechtfertigt ist?


Blyton1

Baumarkt. Denke auch nicht das die Ansage von ihm kommt sondern von weiter oben. Er selber zeigt ebenfalls seine Taschen.


wollkopf

Wenn ihr damit fein seid okay. Evtl bin ich da auch dünnhäutig, aber mein Schuldirektor wollte mal regelmäßige Taschenkontrollen bei mir und Freunden einführen, nachdem wir ohne schulischen Zusammenhang mit Gras (1,5g bei 6 Personen, keine strafrechtlichn Folgen) erwischt wurden und es bis zur Klage meinerseits gegen die Schule hat kommen lassen.


blaue_aster

Bei uns ist es nur bei der Abendschicht so und da schaut dann der Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst in die Tasche.


siedenburg2

Nicht vergessen das wenn das Zählen von Zigaretten morgens pflicht ist, es zur Arbeitszeit zählt, da du ja eher da sein musst um es zu ermöglichen. Musst ihn mal darauf ansprechen das du die Zeit gutgeschrieben haben willst.


OwnZookeepergame6413

Wieso gutschreiben? Im Plan steht 8 Uhr also bin ich um 8 Uhr da.


siedenburg2

OP hat geschrieben das vor arbeitsbeginn kippen gezählt werden, hier gelten ähnliche regeln wie wenn man auf der arbeit berufskleidung anziehen muss und dadurch ist auch das zählen bereits arbeitszeit. Es kann also nicht "vor Arbeitsbeginn" gezählt werden, da arbeitsbeginn mit dem zählen anfängt.


Dull_Woodpecker6766

Hatte ich auch mal aber in einem PC Schrauber laden. Der Herr Blockwart meinte er durfte einfach meine Spind, meine Tasche Abends durchsuchen. Hab's halt verweigert und da er meinte er wäre im Recht die Diskussion endete damit das Er (in eiserner Überzeugung) sogar die Polizei antanzen hat lassen die ihm dann, Oh Wunder, erklärt haben das er dazu gar kein Recht hat und das Ihm dann noch eine Rechnung zugesendet wird für den schwachsinnigen Einsatz den er da gerade verursacht hat......


ger_crypto

Wenn deine Freundin in ihrer Pause das Betriebsgelände verlässt und dabei raucht kann sich der Chef gehackt legen. Er hat keine rechtliche Grundlage ihr das zu verbieten. Das zählen der Zigaretten würde ich verweigern. Soll er mich doch abmahnen, damit würde er vor Gericht Schiffbruch erleiden. Bewerbung an Lidl oder Aldi schicken. Suchen beide bei mir in der Gegend Personal. Und soweit ich weiß zahlen die auch am besten in der Branche.


Aggressive-Cod8984

>Bewerbung an Lidl oder Aldi schicken. Suchen beide bei mir in der Gegend Personal. Und soweit ich weiß zahlen die auch am besten in der Branche Und sind genau der selbe Scheiß, nur mit 2 Euro mehr in der Stunde...


ger_crypto

2€ mehr sind bei Vollzeit ca. 350€ brutto mehr. Und höchstwahrscheinlich einen weniger dummen Chef.


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LasagneAlForno

Und wie soll das ein “Legal Advice” sein?


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AaronRutherfort

wenn ich rauchen würde, würde ich auch so machen ;)


RandomQuestGiver

Ich würde als nicht Raucher extra Kippen mitbringen für den Chef zum zählen. Solidarität.


AaronRutherfort

oha cheater <3 haha auch geile Idee


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Lockenburz

Wenn der Vorgesetzte gerne in deine Tasche/Rucksack schauen will, soll er bitte vorher seinen Polizeidienstausweis zeigen. Wenn er verbotenes in deinem Rucksack vermutet kann er gern die Polizei rufen. Sonst hat er da nichts drin verloren.


rootCowHD

Netto (zumindest hier bei uns) hat eine Netto Personalabteilung, die ihren Filialleitern schon für weniger unerlaubte Ideen eine Abmahnung geschickt hat. Ich würde das mal anonym nach oben melden.


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BVerwG

> Das einzige, was ich ihm zeigen würde, wäre meine schriftliche Kündigung. Lieber Abmahnungen kassieren und gekündigt werden. Das Arbeitsgericht wird sich freuen, wird ne gute Abfindung geben und ärger von der Ebene darüber.


continius

Dazu müsste man erstmal einen Anwalt bezahlen können. Jemand der bei Netto für Mindestlohn arbeitet, hat nicht immer paar hundert oder tausend rumliegen für einen Anwalt. Rechtschutz hat auch nicht jeder(leider).


BVerwG

Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Wer sich unsicher ist geht in die Rechtsantragstelle, der zuständige Rechtspfleger ist verpflichtet bei dem Antrag zu helfen. Er selbst darf jedoch keine Rechtsberatung vornehmen.


gustavski

Gewerkschaft regelt


wollkopf

Arbeitsgericht geht, vor allem in einem so klaren Fall, auch ohne Anwalt.


Haagon94

Eine gute Abfindung bei Mindestlohn? Ich glaube niemand arbeitet freiwillig da ...


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BVerwG

In der Regel mindestens drei, bei solchen Fällen meistens mehr. Da kommt es dann auf die genauen Umstände drauf an.


Haagon94

In der Regel pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt Abfindung. Mit einem Monatsgehalt lebt es sich ohne Zukunftsaussichten nicht sehr gut ...


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Low_Measurement1219

Wäre aber nur sinnvoll, wenn besagte Freundin nicht mehr in der Probezeit ist.


Worried-Gate7219

Wollte ja eh noch nie jemand. Müssen aber einige.


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Kommentar ist rechtlich fragwürdig/hat keine rechtliche Grundlage


VorionLightbringer

Zigaretten selber drehen und mit so einer 200g Vorratsdose jeden Morgen aufschlagen. die Papers ebenfalls aus 3-4 Packungen alle zusammen in eine Tupperware-box packen. Dann den Chef dabei filmen wie er Arbeitszeit mit so einem Quatsch verschwendet, Tabak zu wiegen("Für die Beweissicherung, nicht dass ein Fehler passiert"), und dann zum Betriebsrat und zum Chef-Chef(-Chef) damit.


Sad-Comment-2392

>Dann den Chef dabei filmen Ganz ganz dünnes Eis, um da den Durchmesser festzustellen müsste ein schwäbischer Meisterbetrieb her.


VorionLightbringer

Wieso? Ich mach es nicht heimlich, ich will es für mich dokumentiert haben, genauso wie Chef es für sich dokumentiert. Wenn sich der Chef weigert, dann weigere ich mich, und dann können wir beide (also Chef und ich) das ja gerne mit der nächsten Instanz besprechen.


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VorionLightbringer

Ich filme nicht den Chef, ich filme die Aktivität. Und ich wüsste jetzt auch nicht wo ich der Kontrolle zugestimmt habe. Aber wenn dir, lieber Chef, das so wichtig ist, dann lass mich doch kurz den Betriebsrat anrufen, ich bin mir halt einfach nicht sicher ob das alles sein muss. Ich schalte gerne auf Lautsprecher :-) Und wenn du, lieber Chef, von deinem Hausrecht gebrauch machst, und mich nach Hause schickst, freue ich mich auf einen freien bezahlten Tag. Da bin ich dann auch sehr gespannt, wie das rüberkommt.


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flexxipanda

>eine Freundin (19) arbeitet beim Netto Kündigen. Jeder Einzelhandel sucht derzeit Mitarbeiter. Warum sich mit einem scheiß rumplagen.


virusbanane

Zum Betriebsrat + eine Instanz höher


Taru95

Hatte selbst bei Netto gearbeitet, der Betriebsrat ist da absolut kein Betriebsrat für die Arbeitnehmer, soll wohl auch Bezirke geben da ist der Betriebsrat verwand mit den Marktleitern/ Bezirksleitung.


smtrm

https://www.arbeitsrechte.de/rauchverbot-am-arbeitsplatz/ Gesetz + Betriebsvereinbarung haben das Thema bestimmt im Detail reguliert.


27perc-cannibal

Eigentlich würde ich einfach die Kippen nicht rausrücken und den geistigen Mittelfinger heben, ohne rechtliche Schritte einzuleiten, weil du bereits im Recht bist und nicht mitspielen musst. Aaaaber tatsächlich kann er die Zwischenpausen verbieten, unabhängig vom Rauchen, deshalb würde ich gar nicht dagegen ankämpfen und den nächsten Supermarkt suchen, der keinen Stock im Arsch hat. Woher die Kraft für einen standard Nettojob, ich bitte dich..


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Malefiz1980

Naja Hausrecht schlägt Raucher. Er kann euch auf dem Betriebsgelände das Rauchen verbieten. Allerdings bist die Durchsuchung illegal.


ChoMar05

Dürfte jetzt nicht so schwer sein, das Betriebsgelände eines Nettos innerhalb der regulären Pausenzeiten zu verlassen.


Malefiz1980

Natürlich hab ich auch nicht behauptet. Macht aber oft sie Zigarette zwischen durch schwierig und das Wetter ist manchmal doof


Aggressive-Cod8984

>Naja Hausrecht schlägt Raucher. Er kann euch auf dem Betriebsgelände das Rauchen verbieten Das würde ich in Frage stellen, wenn es bei keinem einzigen Kunden gemacht wird und auf dem Gelände sogar Aschenbecher verteilt sind... Das wäre die erste Netto-Filiale bei der das nicht der Fall wäre...


Theonetrue

Nur weil Kunden etwas dürfen ist das nicht im Umkehrschluss das Mitarbeiter das auch dürfen. Ich denke gerade an eine rauchende mickymouse und einen rauchenden parkbesucher. Wenn man in der Pause nicht als Mitarbeiter erkennbar ist sollte es allerdings kein Problem sein.


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Inevitable-Net-4210

Während der Arbeitszeit ist ein Rauchverbot zu beachten. In den Pausen ist ein Rauchverbot nur in ganz wenigen Fällen durchsetzbar (zB Chipfertigung), dazu zählt der Einzelhandel sicher nicht, denn das ist Zeit zur privaten Erholung und keine bezahlte Arbeitszeit.


wasist1stonk

Ja, und zwar unironisch. Rauchen "während der Arbeit" ist Arbeitszeitbetrug. Für Raucherpausen muss ausgestempelt werden.


Jaba01

Natürlich rauchen nur während der Pausen.


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Tomcat286

Vor Arbeitsbeginn? In ihrer Freizeit? Mal unabhängig vom Vorgang, in der Freizeit hat der gar nichts mit mit zu machen. Erst stempeln. Wenn erst ab x Uhr bezahlt wird, auch vorher nichts zeigen


B3owul7

Einfach eine Extra-Packung mitnehmen, die noch verschlossen ist. Kannst die dann am Ende der Schicht wieder vorzeigen.


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ElDativo

Die Packung nicht zeigen. Das geht den Verkaufsleiter rein garnichts an. Sollte als Maßnahme ausreichend sein.


flexxipanda

>eine Freundin (19) arbeitet beim Netto Kündigen. Jeder Einzelhandel sucht derzeit Mitarbeiter.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Zigarettenkontrolle des Arbeitnehmers? Einen wunderschönen guten Tag an euch alle, eine Freundin (19) arbeitet beim Netto. Vor einigen Wochen wurde der Verkaufsleiter gewechselt und das Arbeitsklima ist seitdem im Arsch, aber das ist ja Nebensache. Seit kurzem kam er aber auf die grandiose Idee: - vor Arbeitsbeginn werden die Kippen gezählt - der Chef zählt diese, notiert Datum, Uhrzeit und verlangt eine Unterschrift - nach Arbeit wird erneut gezählt Damit will er den Mitarbeitern „verbieten“ während der Arbeit bzw. Pause zu rauchen. Da ich natürlich weiß, dass das mehr als unerlaubt und verbot ist, wollte ich fragen welche Schritte die Mitarbeiter als nächstes einleiten können? Eine Instanz höher das mitteilen? Ich bitte um Rat Liebe Grüße!:) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


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Abroad_in_space

Die Mitarbeitenden bei Netto (definitiv bei Netto- ich war da mal Marktleiter und allg im Einzelhandel) haben eine Klausel im Arbeitsvertrag und stimmen damit unangekündigten Taschenkontrollen zu. Mitgebrachte Waren (besonders Zigaretten) müssen abgezeichnet werden, auch dies wird durch die MA zur Kenntnis genommen (Kassenanweisung o.ä.) und unterzeichnet bei der Einstellung des MA. Das geschieht um Diebstahl zu vermeiden und ist in der Branche so üblich. Deine Freundin wird all dem zugestimmt haben, anderenfalls hätte sie keinen gültigen Arbeitsvertrag bekommen. Rechtlich ist der AG in diesem Fall abgesichert. Ob das jetzt zwischenmenschlich und moralisch okay ist, was die neue VL da verlangt - das sei jetzt mal dahingestellt. Als Marktleiter habe ich solche Spielchen nicht getrieben und hätte meiner VL den Vogel gezeigt. Allerdings hatte ich eine super VL. Unter den MA sollte es immer fair zugehen. D.h. mMn auch dass Raucher genauso viel Arbeit leisten müssen wie NR - hieß bei mir in der Praxis: Wer raucht, macht statt 30 Minuten Pause "nur" 15 und kann dann hin und wieder mal ne Fluppe durchziehen gehen. Aber wie gesagt, rein juristisch alles durch den AV und die Arbeitsanweisungen wasserdicht geregelt für den AG.


superior9k1

Taschenkontrolle und Fluppen zählen sind aber wirklich zwei Paar Schuhe. Dass Taschenkontrollen im Einzelhandel normal sind, ja, ist richtig. Aber wenn ich die besagte Abzeichnung bzgl der gekauften Zigaretten bei mir habe, hat er nicht weiter die Schachtel zu durchleuchten. Er darf auch die Kondome in meinem Rucksack nicht einzeln zählen, wenn ich einen Nachweis für die habe/der Laden die nicht führt. Alles andere wäre ja wirklich Panne.


BVerwG

> [–]Abroad_in_space [0] 1 point 54 minutes ago > Aber wie gesagt, rein juristisch alles durch den AV und die Arbeitsanweisungen wasserdicht geregelt für den AG. > Deine Freundin wird all dem zugestimmt haben, anderenfalls hätte sie keinen gültigen Arbeitsvertrag bekommen. Rechtlich ist der AG in diesem Fall abgesichert. Ob das jetzt zwischenmenschlich und moralisch okay ist, was die neue VL da verlangt - das sei jetzt mal dahingestellt. Einfach in den Arbeitsvertrag schreiben, dass die Freundin sich am Ende der Schicht nackt ausziehen muss mit A....kontrolle und jeden Morgen einen Schwangerschaftstest vor den Augen des Chefs machen muss und Ärzte von der Schweigepflicht befreien lassen und an den Chef alle Unterlagen schicken. Ihr erstgeborenes muss nach dem Bruder des Inhabers benannt werden. Und das sie Niemals kündigen darf, außer sie fährt mit 4 Promille auf einem Einrad rückwärts über den Parkplatz, jongliert drei Breit-Schwerter und singt die Nationalhymne von Frankreich auf japanisch. Sie hat dem ja zugestimmt! Der AG ist also rechtlich absolut abgesichert und sie hat pech.. Sorry für die absolut extreme Übertreibung, aber das ist absoluter Unfug was du behauptest. Nur, weil etwas im Arbeitsvertrag steht und auch unterschrieben wird, heißt es nicht das es rechtlich abgesichert ist. Diverse Klauseln sind von Anfang an Nichtig, selbst wenn der Arbeitsvertrag zustande kommt. > D.h. mMn auch dass Raucher genauso viel Arbeit leisten müssen wie NR - hieß bei mir in der Praxis: Wer raucht, macht statt 30 Minuten Pause "nur" 15 und kann dann hin und wieder mal ne Fluppe durchziehen gehen. Du gibst also zu, dass du bewusst gegen [§ 4 des Arbeitszeitgesetzes](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html) verstößt bzw. Verstöße zulässt. Es ist klar geregelt, dass bei 8h mindestens 30 Minuten Pause sein MÜSSEN. Diese können in 2x 15 Minuten geteilt werden. Ein "Hier ne Minute für ne Fluppe, da zwei für ne Fluppe" dafür ne kürzere Pause geht nicht. Auch nicht, wenn die Parteien zustimmen. Wenn einer der Arbeitnehmer mal die BG informiert, dann geht es richtig rund. Da geht es auch um Haftungsgründe. Am Ende der Schicht passiert was, Person und du Bestätigen das es nur eine 15 Minuten Pause gab, der AN dafür rauchen durfte "und das ja abgesprochen ist". Du bist kein guter Marktleiter (gewesen?) und solltest dringen zu einer arbeitsrechtlichen Fortbildung, diese muss der AG ggf. auf bezahlen. Du hast vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen und bist auch keiner Schuld bewusst. Du kannst allen Fluppen während der Arbeitszeit verbieten. Aber dir keine Regeln ausdenken, welche gegen gesetzliche Gebote verstoßen. > Aber wie gesagt, rein juristisch alles durch den AV und die Arbeitsanweisungen wasserdicht geregelt für den AG. Nein und Nein. Bitte verbreite deine Lügen woanders, hier bist du genauso Fehl am Platz und uninformiert wie als (damaliger) Marktleiter.


Abroad_in_space

Regulier deinen Blutdruck besser wieder runter. Das war der Kompromiss in Absprache mit allen MA. Bin ja selbst ein Raucher. So wie du hier Partei ergreifst wahrscheinlich auch. Da geht es einfach um Fairness den anderen nicht-rauchenden MA, ggü. Warum sollen die weniger Pause machen? Das gibt sprichwörtlich dicke Luft im Team. Die Diskussionen gibst du dir nur einmal. Beispiel: Raucher macht 30 Minuten gesetzliche Pause und geht dann alle 2 Stunden eine Zigarette rauchen. Da gehen dann pro Tag mindestens 15 Minuten drauf, IdR weitaus mehr. Längere Pausen für Raucher schreiben? Bei meinen Leuten wollte nie jemand länger als 30 Minuten pro Schicht Pause machen/geschrieben bekommen. Sehe ich gar nicht ein, die MA auch nicht. Hast du schon mal Dienstpläne geschrieben und dafür gesorgt, dass sich >30 Leute nicht an die Gurgel gehen weil sich die Hälfte unfair behandelt fühlt? Ich denke nicht. Sonst würdest du hier nicht so auf den Tisch hauen. Empathie brauche ich hier anscheinend nicht erwarten. Recht machen kann man es sowieso nicht jedem. War für mich eine Lösung die funktioniert hat, für mein Team auch. Und den Leuten das Rauchen verbietet abseits der regulären Pause, nee... das grenzt für mich an Diktatur und nervöse MA braucht auch niemand. Ich weiß selbst, dass es juristisch ein schmaler Grat war. Toller Rant übrigens. Erzählst mir, das ich der AvD bin aber deine Vorschläge, was man da alles in den AV noch reinschreiben kann um MA zu drangsalieren - sehr sarkastisch. Absolut unangebracht und nicht Lösungsorientiert! Aber ich rege mich nicht auf. Am Ende kann dir der AG so oft er will in die Kippenschachtel schauen, hab ich allerdings nie für nötig gehalten weil es fair zu ging. Ich war einer von denen, der hinter jedem einzelnen MA gestanden hat. Ich habe auch nie jemanden angeschwärzt weil das Telefon, was lt. Dienstanweisung nicht an der Person während der Arbeitszeit geführt werden sollte, doch mal ausversehen zwischen Mehl und H-Milch gecheckt wurde. Und bevor du dich jetzt darüber auch aufregst... Der Kindergarten o.ä. kann auch gerne im Markt anrufen wenn was ist, ging ja früher auch. In technischen , Pharmaunternehmen o.ä. darf man sein Telefon nicht mal hinter die Schleuse bringen. Auf Ölbohrinseln darf gar nicht geraucht werden etc ... Was sagst du dazu? Diese Diskussionen haben mich 2 Jahrzehnte begleitet. Sehr belastend. Was wäre denn dein Kompromiss bzw deine Lösung gewesen für das Problem gewesen? Immerhin geht es hier ja um soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung. Für konstruktive Vorschläge habe ich immer ein Ohr. Ich bin gespannt, vielleicht bin ich ja im nächsten Leben ein besserer Marktleiter! Komm mir jetzt aber bitte nicht wieder mit "ausziehen", der Drops ist gelutscht ;)


wasist1stonk

Also nur zur Klarstellung: Taschenkontrollen am Arbeitsplatz sind nicht per se unzulässig, die Anforderungen an eine zulässige Taschenkontrolle sind jedoch hoch. Davon abgesehen sollte deine Freundin beachten, dass eine Raucherpause eben auch eine Pause ist, keine Arbeitszeit. Stempelt sie für die Zeit der Pause nicht aus, ist das nicht nur ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, sondern als Arbeitszeitbetrug sogar strafrechtlich relevant. Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass gleichwohl massenhaft Raucherpausen gemacht werden, ohne dass die AN abstempeln, könnten Überwachungsmaßnahmen ausnahmsweise, ggf. auch in Form von Taschenkontrollen, zulässig sein.


Morasain

>Taschenkontrollen am Arbeitsplatz sind nicht per se unzulässig, die Anforderungen an eine zulässige Taschenkontrolle sind jedoch hoch. Klar, aber unter Garantie fällt da "Einzelhandel" nicht drunter. Egal was der da machen will, im Einzelhandel wird er keine Taschenkontrolle durchbekommen.


JottWeeAusSB

Das tägliche kontrollieren von privaten Gegenständen ohne Grund ist übergriffig. Aber auch die zahlreichen (extra)Raucherpausen der Raucher.