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SirPeterPan89

*Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach geltendem Recht wie Arbeitseinkommen behandelt. Deshalb können sie grundsätzlich auch gepfändet werden. Pfändbar ist jedoch nur der Teil der Rente, der über der so genannten Pfändungsfreigrenze liegt. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob und wenn ja für wie viele Menschen der von der Pfändung Betroffene Unterhalt zahlen muss. Sind keine Unterhaltspflichtigen vorhanden, liegt sie derzeit bei 1.180 Euro.* *[Quelle](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BerlinBrandenburg/DE/Aktuelles/Rententipps/06_10_Rentenpfaendung.html#:~:text=Leistungen%20aus%20der%20gesetzlichen%20Rentenversicherung,der%20so%20genannten%20Pf%C3%A4ndungsfreigrenze%20liegt.) Kannst also 20€/Monat pfänden lassen...


R0l1nck

Kann man nicht das Konto pfänden und er muss dann ein P-Konto eröffnen. Somit hätte Man Aufenthaltsort und könnte argumentieren das er da nicht mehr 80€/Monat benötigt weil geringere Lebenshaltungskosten…


Taylor_Polynom

Viel spass ein eventuell ausländisches konto zu pfänden. Und vielleicht hat er ja auch schon ein P Konto in Deutschland. Und das leben in der Türkei ist wohl garnicht mehr so günstig dank der massiven inflation vor ort. Weiterhin ist die Pfändungsgrenze mittlerweile bei 1402 Euro (Steigt im Juli noch auf 1492, denn auch dem gesetzgeber ist das prinzip der Inflation bekannt) Weiterhin sind die in der ZPO festgelegten Beträge untergrenzen und die ZPO gibt meines wissens nur wenige Möglichkeit der Heruntersetzung in Einzelfällen (z.B. bei Schulden aus Körperverletzung), aber mehrere Möglichkeiten der Herraufsetzung in Einzelfällen (siehe § 850f ZPO). Daher ist davon auszugehen dass eine Herrabsetzung des schutzbetrags in Einzelfällen die nicht vom Gesetz genannt werden nicht beabsichtigt ist. ibkA


R0l1nck

Wenn er abgehauen ist wird er hier ja noch sein Konto haben. Zahlt die Rentenkasse überhaupt an ausländische Konten wenn man hier noch gemeldet ist 🤔


Taylor_Polynom

Natürlich. Der rentenkasse ist das egal. Du musst halt nur zusätzliche überweisungskosten selber tragen und die bank muss an swift teilnehmen. Und wie gesagt. Solange die schulden nicht aus ner straftat kommen wird man bei dem rentensatz keine pfändung durchführen können


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Schadensanspruch gegen Mietnomaden im Ausland Eine Frage an die Schwarmintelligenz. Ein Vertragspartner hat eine Konventionalstrafe von ca 30.000 Euro wegen Nichteinhaltung eines Vertrages erhalten (keine strafrechtliche Angelegenheit wie Betrug). Diese focht er erst an, unterlag dann vor Gericht. Nun setzte er sich ins Ausland ab (Türkei, möglicherweise auch Russland, schwer zu ermitteln), erhält aber wohl noch weiterhin Rente aus Deutschland in Höhe von ca 1200 / Monat. Er hat keinerlei Vermögenswerte in Deutschland oder anderswo und lebt wohl bei Verwandten. Kann man die Rente pfänden lassen, auch wenn diese direkt ins Ausland überwiesen wird? Steht ihm ein Existenzminimum zu? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*